1. είδώς25 — φρόνησις: Er muß »wissend« sein, muß in der rechten »Umsichtigkeit« handeln, die hinsichtlich des Sachgebietes orientiert ist auf den καιρός.
2. προοαρούμενος,26 »aus einem wirklichen Entschlossensein zu ...«, er muß von sich selbst her handeln.
3. So, daß er damit ist βεβαίως καὶ ἀμετακινήτως ἔχων,27 »fest und nicht aus der Fassung zu bringen«. — Das erinnert an die Bestimmung des πάθος als δι᾿ ὅσα μεταβάλλοντες,28 wir geraten aus einer Fassung in die andere. Charakteristisch ist nicht das Resultat, das In-eine-andere-Fassung-Gekommensein, sondern das Aus-der-Fassung-Sein, das Unterwegssein von einem Zustand zum anderen, die eigentümliche Unruhe, die mit dem πάθος selbst gegeben ist, bezüglich des φόβος als ταραχή charakterisiert,29 »Verwirrung«, »Durcheinandergeraten«.
Diese Bestimmungen, besonders die letzte, daß die προαίρεσις βεβαίως ist, werden »nicht zugerechnet« bei einer τέχνη.30 Βεϊ der τέχνη kommt nur die rechte Sachkenntnis in Frage. Was ich selbst für ein Kerl bin, spielt für die Schusterei keine Rolle. Gegenüber einer gewissen Gemeinsamkeit der τέχνη und der πρᾶξις durch die Bestimmung des εἰδέναι31 betont Aristoteles die vorzügliche Bedeutung der προαίρεσις und des βεβαίως. »Als gehörige und gefaßte πράγματα [wir haben die Kategorie dafür nicht: die neue Sachlage, die ich geschaffen habe durch meine πράξις — Phänomen der Sachlage — das neue Gestelltsein zu etwas, das bezeichnet Aristoteles als αεράγματα] werden angesprochen die πράγματα, die ein σώφρων oder δίκαι,ος hätte tun können. Gehörig aber und σώφρων ist nicht der, der [aus irgendeinem Zufall] das, was gehörig und gerecht ist, tut, sondern der, der die Sachlage besorgt
25 Eth. Nic. B 3, 1105 a 31.
26 Eth. Nic. B3, 1105 a 31 sq.
27 Eth. Nic. B3, 1105 a 33.
28 Rhet. B 1, 1378 a 20 sq.
29 Rhet. B 4, 1382 a 21.
30 Eth. Nic. B 3, 1105 b 1: ού συναρίθμεΐται.
31 Eth. Nic. B 3, 1105 b 1 sq.