vielmehr daß sie von ihnen selbst und ihrer wissenschaftlichen Forschung unabhängig existierende, reale Objekte setzen und bestimmen.
Wie ist die Realisierung, näherhin die Setzung und Bestimmung von transsubjektiven Objekten möglich? Der positiven Beantwortung des aufgeworfenen Problems wird jedoch eine kritische Grundlegung vorangehen müssen, die darüber entscheidet, ob überhaupt ein Hinausgehen über die Bewußtseinswirklichkeit, ein Annehmen und Charakterisieren von Realitäten zulässig ist, eine Untersuchung, die auf eine Auseinandersetzung mit dem Konszientialismus und dem Phänomenalismus hinausläuft. Das ganze Problem ist somit auf die vier scharf umrissenen Teilfragen gedrängt (EN 9 ff.) :
1. Ist eine Setzung von Realem zulässig ?
2. Wie ist die Setzung von Realem möglich?
3. Ist eine Bestimmung von Realem zulässig?
4. Wie ist eine solche Bestimmung möglich?
Wir werden, um methodisch voranzugehen, mit einer Erörterung der 1. und 3. Frage beginnen und mit Behandlung der beiden anderen auf Külpes genannte Schrift zurückkommen.
II
1. Einleitend haben wir auf Humes Bedeutung für die Ausgestaltung der modernen Erkenntnistheorie hingewiesen. Der englische Empirismus hat in unserer Zeit mannigfache Modifikationen erfahren. Richard von Schubert-Soldern hat eine Theorie des Solipsismus ausgebildet und betrachtet dieselbe als eine von selbst einleuchtende Tatsache, die keine näheren Beweise benötigt. Das Bewußtsein des Erkennenden, und nur das, ist Gegenstand der Erkenntnis. Die immanente Philosophie findet in Schuppe ihren Hauptvertreter. Er hat in seiner „erkenntnistheoretischen Logik“ (Bonn 1878) seinen Standpunkt klargelegt und zu begründen versucht. Alles Sein ist Bewußt-Sein. Im Begriff des Bewußtseins sind das bewußte Subjekt und das