seiner Untersuchung machte. Wenn Kant schreibt: „Wir werden also die reinen Begriffe bis zu ihren ersten Keimen und Anlagen im menschlichen Verstände verfolgen, in dem sie vorbereitet liegen, bis sie endlich bei Gelegenheit der Erfahrung entwickelt und durch eben denselben Verstand, von denen ihnen anhängenden empirischen Bedingungen befreit, in ihrer Lauterkeit dargestellt werden“16 —, so kann diese Denkarbeit nur unter der Voraussetzung geleistet werden, daß auch Unanschauliches, „reine Begriffe“, gedacht werden können. Ebenso läßt sich, entgegen der Kantschen Behauptung, ohne Kategorien denken. Külpe führt mit Recht an: „Selbst ein ordnungsloses, chaotisches Material von Empfindungen, wie es Kant für den Stoff der sinnlichen Erkenntnis voraussetzt, läßt sich zwar denken, aber kaum vorstellen und sicherlich nicht erleben. Wäre das Denken notwendig an die Anwendung der Kategorien gebunden, dann könnte ein solches Chaos überhaupt nicht gedacht werden“17. Ferner werden in der Logik Begriffe, Urteile, Schlüsse zu Denkgegenständen erhoben; es wird also hier wie auch bei Formulierungen allgemeiner Gesetze Unanschauliches gedacht. Die empiristische Meinung Kants von der anschaulichen Natur aller Denkobjekte läßt sich somit nicht halten. Wohl bildet das Gegebene, Vorgefundene die materielle Grundlage unseres Denkens über die sich darin kundgebende Realität. Und die Bestimmung dieses, nicht bloß ihrer Erscheinung ist das Ziel der Wissenschaft. Die Bearbeitung des Erfahrungsmaterials durch den Verstand wirkt bei Kant in einem der Realisierung gerade entgegengesetzten Sinne, statt daß er subjektive Zutaten eliminiert, erfährt das Erkenntnisobjekt durch die Kategorien nur noch eine verstärkte Subjektivierung; das Erkennen entfernt sich immer weiter von seinem eigentlichen Gegenstand.
Es wird unschwer ersichtlich, daß für die Möglichkeit einer Bestimmung der gesetzten Realitäten eine richtige Fixierung
16 Kr. d. r. V. A 66, B 91.
17 Külpe, K 85.