dieser natürlichen Metaphysik ein Fundament unterlegen bzw. ein schon gelegtes durch Unterschieben eines neuen ersetzen. Allein, gerade diese Vorstellung, als handle es sich um die Beischaffung von Grundlagen für ein fertiges Gebäude, gilt es aus der Idee der Grundlegung fernzuhalten. Grundlegung ist vielmehr das Entwerfen des Bauplans selbst, dergestalt, daß dieser in eins damit die Anweisung gibt, worauf und wie der Bau gegründet sein will. Grundlegung der Metaphysik als Entwerfen des Bauplans ist aber wiederum kein leeres Herstellen eines Systems und seiner Fächer, sondern die architektonische Umgrenzung und Auszeichnung der inneren Möglichkeit der Metaphysik, d. h. die konkrete Bestimmung ihres Wesens. Alle Wesensbestirnmung vollendet sich jedoch erst in der Freilegung des Wesensgrundes.
So ist die Grundlegung als Entwurf der inneren Möglichkeit der Metaphysik notwendig ein Wirksamwerdenlassen der Trägerschaft des gelegten Grundes. Ob und wie dieses geschieht, ist das Kriterium der Ursprünglichkeit und Weite einer Grundlegung.
Gelingt es der folgenden Interpretation der Kritik der reinen Vernunft, die Ursprünglichkeit des Ursprungs der Metaphysik an den Tag zu bringen, dann ist diese Ursprünghchkeit ihrem Wesen nach nur echt verstanden, wenn sie auch schon in das konkrete Geschehen des Entspringenlassens gebracht, d. h. wenn die Grundlegung der Metaphysik wiederholt wird.
Sofern die Metaphysik zur „Natur des Menschen“ gehört und mit diesem faktisch existiert, hat sie sich auch je schon in irgendeiner Gestalt ausgebildet. Eine ausdrückliche Grundlegung der Metaphysik geschieht daher nie aus dem Nichts, sondern in Kraft und Unkraft einer Uberlieferung, die ihr die Möglichkeiten des Ansatzes vorzeichnen. Mit Bezug auf die in ihr eingeschlossene Überlieferung ist dann aber jede Grundlegung, im Verhältnis zu früheren, eine Verwandlung derselben