nicht mit ihrem Gegenstande unmittelbar, sondern mittels einer stellvertretenden zu verknüpfen, d. i. zu bezeichnen"186.
Aber bei all dieser Zuordnung der Einbildungskraft zum Vermögen der Spontaneität behält sie doch ihren Anschauungscharakter. Sie ist subjectio sub aspectum, d. h. ein Vermögen der anschaulichen Darstellung, des Gebens. Das anschauliche Vorstellen eines nicht anwesenden Gegenstandes kann nun zweifach sein.
Beschränkt es sich darauf, früher Wahrgenommenes lediglich in der Vergegenwärtigung zurückzubringen, dann ist dieser Anblick in sich abhängig von dem früheren, den die vormalige Wahrnehmung geboten hat. Diese auf Früheres zurückgreifende Darstellung ist daher eine von dorther ihren Gehalt herleitende (exhibitio derivativa).
Wird jedoch in der Einbildung das Aussehen eines Gegenstandes frei gedichtet, dann ist diese Darstellung seines Anblickes eine „ursprüngliche“ (exhibitio originaria). Die Einbildungskraft heißt dann „produktive“187. Dieses ursprüngliche Darstellen ist aber nicht so „schöpferisch“ wie der intuitus originarius, der im Anschauen das Seiende selbst schafft. Die produktive Einbildungskraft bildet nur den Anblick eines möglichen und unter bestimmten Bedingungen vielleicht auch herstellbaren, d. h. zur Anwesenheit zu bringenden Gegenstandes. Diese Herstellung leistet aber nie das Einbilden selbst. Das produktive Bilden der Einbildungskraft ist sogar nicht einmal „schöpferisch“ in dem Sinne, daß es auch nur den Bildgehalt schlechthin aus dem Nichts, d.h. dem noch nie und nirgends Erfahrenen bilden könnte; denn sie ist „nicht vermögend, eine Sinnenvorstellung, die vorher unserem Sinnes-vermögen
186 Erdmann, Reflexionen I, 118. Kants handschriftlicher Nachlaß a.a.O. Bd. II 1, Nr. 339. Vgl. auch Pölitz, I. Kants Vorlesungen über die Metaphysik, 2. Aufl. nach der Ausgabe von 1821 neu herausgegeben von Κ. H. Schmidt. 1924, S. 141.
187 Anthropologie, a. a. Ο. VIII, § 28.