dort in ein Sichersein bringt. Dieses beseitigt keineswegs das Schutzlossein, das mit dem vorsätzlichen Sichdurchsetzen gesetzt ist. Insofern das Wesen des Menschen in der Vergegenständlichung des Seienden aufgellt, bleibt es inmitten des Seienden schutzlos. Dergestalt ungeschützt, bleibt der Mensch gerade, in der Weise des Ermangeins, auf Schutz bezogen und so innerhalb von Schutz. Dagegen ist das Sichersein außerhalb jeder Beziehung auf Schutz: »außerhalb von Schutz«.
Dementsprechend scheint es, als gehöre zum Sichersein und dazu, daß wir es erlangen, ein Wagen, das jede Beziehung zu Schutz und Schutzlossein aufgibt. Aber dies scheint nur so. In Wahrheit, wenn wir aus dem Geschlossenen des ganzen Bezuges denken, erfahren wir schließlich, was uns am Ende, d. h. im vorhinein, der Sorge des ungeschützten Sichdurchsetzens enthebt (Vers 12 f.):
»... was uns schließlich birgt,
ist unser Schutzlossein «
Wie soll das Schutzlossein bergen, wenn nur das Offene die Geborgenheit gewährt, das Schutzlossein jedoch im ständigen Abschied gegen das Offene besteht? Das Schutzlossein kann nur dann bergen, wenn die Abkehr gegen das Offene umgekehrt wird, so daß es sich dem Offenen zu — und in dieses wendet. So ist das Schutzlossein als das umgekehrte das Bergende. Hier bedeutet bergen einmal, daß die Umkehrung des Abschiedes das Bergen vollzieht, zum andern, daß in gewisser Weise das Schutzlossein selbst ein Sichersein gewährt. Was birgt,
»ist unser Schutzlossein und daß wirs so
ins Offne wandten, da wirs drohen sahen,«
Das »und« leitet zu der Erklärung über, die sagt, in welcher Weise das Befremdliche möglich ist, daß unser Schutzlossein außerhalb von Schutz ein Sichersein schenkt. Das Schutzlossein birgt allerdings niemals dadurch, daß wir es jeweils im einzelnen Fall, da es droht, wenden. Das Schutzlossein birgt nur,