mehr die Vorgriffe noch schärfer zur Abhebung zu bringen, zu Motiv, Sinn und Tragweite der Richtungnahme auf sie vorzudringen, ihre vielleicht nicht ausdrücklich und eigentlich mitverstandenen sinnmäßigen Forderungen ins Bewußtsein zu heben und sie so letztlich auf die philosophische Relevanz und Ursprünglichkeit ihrer immanenten Intentionen zu beurteilen.
Damit ist angezeigt und zugestanden, daß Vorgriffe »überall« in der faktischen Lebenserfahrung »sind« (also auch in den Wissenschaften und im Philosophieren) und daß es nur darauf ankommt, sie selbst da, wo sie zum Beispiel in der Funktion der Führung eines prinzipiellen Erkennens von etwas stehen, mitzuerfahren, und zwar in der von ihnen selbst geforderten Eigenhelligkeit. Auf diese Weise kann ein konkreter Erfassungsvollzugszusammenhang selbst (z.B. eine bestimmte Wissenschaft) zu einem echten und reinen, das heißt methodisch sinnentsprechenden umgebildet werden. Alle Vorgriffsproblematik ist eine solche der »Methode«, und zwar eine verschiedene je nach der Ursprünglichkeit, Tendenz, regionalen Orientierung und Theoriestufe des Vorgriffs. Den Sinn von Methode muß man sich also mit dem Vorgriff selbst vorgeben lassen, sie entspringt mit diesem aus derselben Sinnquelle. Die Sinnfixierung von »Methode« ist in formal anzeigender Bedeutung (z.B. »Weg«) offenzuhalten für eigentliche konkrete Bestimmungen. Wie immer diese gewonnen, zugleich mit dieser Gewinnung muß auch wieder das möglicherweise durch die formale Bedeutungsanzeige eingedrungene Präjudiz rückgängig gemacht werden. Wird Methode von vornherein in Anmessung an bestimmte isolierte Aufgaben einer bestimmten Sachwissenschaft abgestempelt zu so etwas wie einer auswechselbaren Technik, dann verzichtet man auf die Möglichkeit, sie je in einem ursprünglichen Sinn zu verstehen, und man stellt sich in die Blindheit gegenüber dem eigenen, von solcher Ansetzung belasteten Verfahren. Es könnte geschehen, daß Gegenständliches, dessen bestimmt gerichtete Erfassungsweise ausdrücklich oder nicht als Technik, das heißt im Grunde als dem Gegenstande unverbundenes Bestimmungsmittel