Richte ist nur möglich als Freisein zum Offenharen eines Offenen. Solches Freisein zeigt auf das bisher unbegriffene Wesen der Freiheit. Die Offenständigkeit des Verhaltens als innere Ermöglichung der Richtigkeit gründet in der Freiheit. Das Wesen der Wahrheit, als Richtigkeit der Aussage verstanden, ist die Freiheit.
Aber rückt dieser Satz über das Wesen der Richtigkeit nicht ein Selbstverständliches an die Stelle eines anderen? Um eine Handlung und somit auch die Handlung des vorstellenden Aussagens und gar die des Zustimmens und Nichtzustimmens zu einer »Wahrheit« vollziehen zu können, muß der Handelnde allerdings frei sein, d.h. unbehindert. Doch jener Satz meint ja nicht, zmn Vollzug der Aussage, zu ihrer Mitteilung und Aneignung gehörte ein ungezwungenes Handeln, sondern der Satz sagt: die Freiheit® ist das Wesen der Wahrheit selbst. »Wesen« ist dabei verstanden als der Grund der inneren Möglichkeit dessen, was zunächst und im allgemeinen als bekannt zugestanden wird. Im Begriff der Freiheit denken wir aber doch nicht die Wahrheit und schon gar nicht ihr Wesen. Der Satz, das Wesen der Wahrheit (Richtigkeit der Aussage) sei die Freiheit, muß daher befremden.
Das Wesen der Wahrheit in die Freiheit setzen, heißt das nicht, die Wahrheit dem Belieben des Menschen anheimstellen? Kann die Wahrheit gründlicher untergraben werden als dadurch, daß man sie der Willkür dieses »schwankenden Rohrs« preisgibt? Was dem gesunden Urteil sich schon während der bisherigen Erörterung immer wieder aufdrängte, kommt jetzt nur deutlicher an den Tag: die Wahrheit wird hier auf die Subjektivität des menschlichen Subjekts hinabgedrückt. Mag diesem Subjekt auch eine Objektivität erreichbar sein, sie bleibt doch zugleich mit der Subjektivität menschlich und in menschlicher Verfügung.
Gewiß rechnet man Falschheit und Verstellung, Lüge und Täuschung, Trug und Schein, kurz, alle Arten der Unwahrheit
a 3. Auflage 1954: Freiheit und Lichtung des sich verbergenden Bergens (Ereignis).