nicht wesentlich genug als die eigentliche Auszeichnung des Seins dieses Seienden- Weshalb? Weil wir im Banne des neuzeitlichen Menschseins der Gewohnheit frönen, das Seiende als Objekt zu denken und das Sein des Seienden in der Objektivität des Objekts sich erschöpfen zu lassen. Für Aristoteles aber gilt es hier zu zeigen, daß die Gemächte in der Bewegtheit der Herstellung und somit der Ruhe der Hergestelltheit sind, was sie sind und wie sie sind; daß vor allem diese Bewegtheit eine andere ἀρχή hat und die so Bewegten anders zu ihrer ἀρχή sich verhalten. (Es besteht keine Veranlassung, mit Simplicius statt ὁρμή ἀρχή< zu lesen, weil ὁρμή Aufbruch — das Wesen der ἀρχή gut verdeutlicht.)
Die ἀρχή der Gemächte ist die τέχνη; das besagt nicht »Technik« im Sinne der Herstellung und Herstellungsweise, besagt auch nicht »Kunst« im weiteren Sinne des Herstellen-Könnens; sondern τέχνη ist ein Erkenntnisbegriff und besagt das Sichauskennen in dem, worauf jede Anfertigung und Herstellung gründet; das Sichauskennen in dem, wobei eine Herstellung, z. B. die des Bettgestelles, ankommen und sich beenden und vollenden muß. Dieses Ende heißt griechisch τέλος. Das, wobei eine Herstellung »aufhört«, ist der Tisch als fertiger, aber der fertige eben ah Tisch, als das, was ein Tisch ist, wie er aussieht. Das εἶδος muß im voraus im Blick stehen, und dieses vorweg erblickte Aussehen — εἶδος προαιρετόν ist das Ende τέλος, worin die τέχνη sich auskennt; deshalb erst wird sie zugleich zur Bestimmung der Art und Weise des Vorgehens der von uns so genannten »Technik«. Aber wiederum: nicht die Bewegung der Handgriffe als Tätigkeit, sondern das Sichauskennen im Verfahren ist das Wesen der τέχνη; und τέλος ist nicht Ziel und nicht Zweck, sondern Ende im Sinne der wesensbestimmenden Vollendetheit; erst deshalb kann es als Ziel genommen und zum Zweck gesetzt werden. Das τέλος aber, das vorauserblickte Aussehen des Bettgestelles ist das vom Sichauskennenden Erkannte und steht bei diesem; und nur als ein solches ist es der Ausgang für das Vorstellen und die Verfügung über das Verfertigen.