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Vom Wesen und Begriff der Φύσις

Hier setzt er den Fall eines sich selbst behandelnden und dabei gesundenden Arztes. Zwei Arten von Bewegtheit sind da eigentümlich ineinander verschränkt: die ιάτρεθσις, d.h. die Verarztung als τέχνη, und die ὑγίαισις, d. h. die Gesundung als »φύσις«. Beide Bewegungen sind für den gesetzten Fall des sich selbst behandelnden Arztes in einem und demselben Seienden, in diesem bestimmten Menschen. Das gilt sogar von der jeweiligen ἀρχή der beiden »Bewegungen«. Der »Arzt« hat die ἀρχή der Gesundung ἐν ἑαυτῷ, in sich, aber nicht καθ᾽ αὐτὸν, nicht gemäß seiner selbst, nicht sofern er Arzt ist. Das Arztsein ist nicht die ausgängliche Verfügung über die Gesundung, sondern das Menschsein und dieses auch nur sofern der Mensch ein ζῷον ist, Lebendes, das nur lebt, indem es »leibtWie wir ja auch sagen: die gesunde, widerstandsfähige »Natur« ist der eigentliche Ausgang der und die Verfügung über die Gesundung; ohne diese ἀρχή bleibt alle Verarztung vergeblich. Dagegen hat der Arzt die ἀρχή der Verarztung in sich; das Arztsein ist der Ausgang und die Verfügung der Behandlung, Aber diese ἀρχή, nämlich der sich auskennende Vorblick (τέχνη) auf das, was Gesundheit ist und zu ihrer Erhaltung und Rückgewinnung gehört (das εἶδος τῆς ὑγιείας), diese ἀρχή ist nicht in dem Menschen, sofern er Mensch ist, sondern sie ist dazu gekommen, von ihm erst durch Kenntnisnahme und Lernen angeeignet; und demzufolge ist auch die τέχνη selbst in bezug auf die Gesundung je nur solches, was sich beiher einstellen kann. Ärzte und Verarztung wachsen nicht wie Bäume; zwar sprechen wir von einem »geborenen« Arzt und meinen damit, daß ein Mensch die Veranlagung für das Erkennen von Krankheiten und Behandeln von Kranken mitbringt. Allein diese Anlagen sind niemals φόσις-mässig die ἀρχή für das Arztsein, sofern sie ja nicht von sich aus zu einem Arztsein sich entbreiten.

Man könnte hier jedoch folgenden Einwand vorbringen: Angenommen zwei Ärzte leiden an derselben Krankheit, unter denselben Bedingungen, und beide behandeln sich selbst; aber zwischen den beiden Krankheitsfällen liegt ein Zeitraum von


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GA 9