500 Jahren, in dem sich der »Fortschritt« der neuzeitlichen Medizin begab. Der heutige Arzt verfügt über eine »bessere« Technik und wird gesund; der früher lebende stirbt an der Krankheit. Die ἀρχή der Gesundung des heutigen Arztes ist dann eben doch die τεχνη. Allein hier bleibt zu bedenken: einmal ist das Nichtsterben im Sinne einer Lebensverlängerung noch nicht notwendig Gesundung; daß heute die Menschen länger leben, ist kein Beweis dafür, daß sie gesünder sind; man könnte sogar eher auf das Gegenteil schließen. Aber gesetzt auch, der fortgeschrittene Arzt entgehe nicht nur vorläufig dem Tode, sondern er werde gesund, dann hat auch hier die ärztliche Kunst nur besser die φύσις unterstützt und gelenkt. Die τέχνη kann der φύσις nur entgegenkommen, kann die Gesundung mehr oder weniger fördern; sie kann jedoch als τέχνη niemals die φύσις ersetzen und selbst an ihre Stelle zur ἀρχή der Gesundheit a. s. werden. Das träfe nur dann zu, wenn das Leben a.s. zu einem »technisch« herstellbaren Gemächte würde; in demselben Augenblick aber gäbe es auch keine Gesundheit mehr, so wenig wie Geburt und Tod. Bisweilen sieht es so aus, als rase das neuzeitliche Menschentum auf dieses Ziel los: daß der Mensch sich selbst technisch herstelle; gelingt dies, dann hat der Mensch sich selbst, d.h. sein Wesen als Subjektivität in die Luft gesprengt, in die Luft, in der das schlechthin Sinnlose als der einzige »Sinn« gilt und die Aufrechterhaltung dieser Geltung als die menschliche »Herrschaft« über den Erdkreis erscheint. Die »Subjektivität« ist so nicht überwunden, sondern nur »beruhigt« im »ewigen Fortschritt« einer chinesenhaften »Konstanz«; diese ist das äußerste Unwesen zur φύσις - ονσία.
Aristoteles nimmt das Beispiel, in dem sich zwei verschiedenartige Bewegtheiten verschränken, zugleich, als Anlaß für die nähere Bestimmung der Art und Weise, nach der die ποιούμενα (Gemächte) zu ihrer ἀρχή in Beziehung stehen.
»In gleicher Weise ist es auch mit jeglichem Anderen bestellt, das unter die angefertigten Dinge gehört; keines nämlich von ihnen hat den Ausgang und die Verfügung des Verfertigens in