ihm selbst; vielmehr haben die einen ihre ἀρχή in einem anderen Seienden und damit also von außen her, wie z.B. das Haus und jegliches andere von Hand gefertigte Ding; die anderen jedoch haben zwar die ἀρχή in ihnen selbst, aber nicht insofern sie sie selbst sind. Dazu gehört alles, was in der Weise des Beifallenden >Ursache< für sich selbst sein kann.« (192b 27—32)
Das Haus hat den Ausgang und die Verfügung dessen, daß es Haus, d.h. ein Bau ist, im Bauvorhaben des Bauherrn, das sich im Bauplan des Baumeisters bestimmt. Dieser Plan — d.h. griechisch das vorweg gesichtete Aussehen des Hauses — wörtlich die ἰδέα — verfügt über jeden Schritt des Bauvollzugs und über die Wahl und Bearbeitung der Baustoffe. Auch wenn das Haus »steht«, steht es zwar auf seinem gelegten Grund, aber niemals aus ihm selbst, sondern jederzeit nur als Bau. Indem das Haus steht — griechisch gedacht — ins Offene und Unverborgene hereinsteht, kann es doch, so stehend, niemals sich in seine ἀρχή zurückstellen; das Haus wurzelt nie, sondern bleibt immer nur hingestellt und angebracht.
Wenn aber jemand z.B. durch eine ungeschickte Handbewegung, wie wir sagen, »sich ins Auge kommt« und dieses verletzt, dann sind Verletzung und Handbewegung zwar ἐν ταὐτῷ »in« demselben Seienden, allein sie gehören nicht zusammen, sondern sind lediglich, zueinander geraten — σνμβεβηκός zusammen — beieinander eingetroffen. Deshalb genügt zur Bestimmung des Wesens der φύσει ὄντα nicht, daß man nur sagt, sie hätten die ἀρχή ihrer Bewegtheit in ihnen selbst, sondern es bedarf der auszeichnenden Bestimmung: in ihnen selbst, und zwar sofern sie sie selbst und bei ihnen selbst sind.
/ Dieses »und zwar« ist keine Einschränkung, sondern die Forderung, in das Weite des abgründigen Wesens eines Seins zu blicken, das sich jeder τέχνη verweigert, weil diese darauf verzichtet, die Wahrheit a. s. zu wissen und zu gründen /.
Aristoteles schließt die bisher vollzogene Kennzeichnung des Wesens der φύσις ab durch eine scheinbar nur äußerliche Bedeutungsklärung