Anwesenheit gehört nicht zum Krug, sondern der Krug in sie—| eingehend in die Anwesenheit, die schon wartet als Lichtung von Anwesenheit, bereit für Anwesendes (Zuhandenes — Vorhandenes — Vorliegendes). Also eine Art von Teilhabe des Anwesenden am Anwesen —; von Außen vorgestellt — eine richtige und doch das Phänomen von Anwesenheit und Lichtung verdeckende Vorstellung. —
Lichtung = Zeit-Raum.
Der Vorrang des Geringen im Ge-Viert:
Führt, die Be-Stimmung des Menschen aus dem Brauch nicht notwendig zu einem anthropozentrischen Anthropologismus? Keineswegs. Denn der Brauch selbst »ist« be-stimmt aus der er-eignenden Be-fugnis. Der Mensch legt nicht erst »Bedeutung« und »Sinn« in ein Factum brutum von hyletischen Daten (Husserl, Sartre). Wie kommt es zur These des factum brutum — zum Vorrang der Gegebenheit der Sinnesdaten? Durch reine Konstruktion, die gefordert wird vom Ansatz im Machtspruch der Wahrheit als Gewißheit des ego cogito. Diese Supposition herrscht auch in der These der neuzeitlichen Physik: Seiend ist nur, was meßbar ist. (Vgl. die Kopenhagener Auslegung der Quantenphysik und diese selbst).57
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Die Unterscheidung von Sein und Seiendem als solche von Anwesenheit und jeweiligem Anwesenden; Anwesenheit als gelichtet in der ereignenden, den Menschen brauchenden Lichtung. Die unzureichende Benennung als »ontologische Differenz«. Vgl. ob. 111.
Die Sache — (iuristisch wie causa) die Ur-Sache — dasjenige, worüber zuerst verhandelt wird, wovon zuerst gehandelt wird. Was uns vor allem andern angeht und so das unsere — meine, nicht
57 [Die Kopenhagener Deutung oder Interpretation von 1927, formuliert von Niels Bohr und Werner Heisenberg, bedeutete einen großen Fortschritt in der Quantenphysik.]