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Vorläufiges II

Ver-Hältnis und Lichtung (Vorläufiges I, 123)

Be-Stellbarkeit und Ge-Stell.


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Gebraucht in das Lassen: das Ereignen — vgl. 124

Dieses Lassen als Zuvorkornmen in der Zurückhaltung (100)

Das Sagen als Ent-sagen: das Ereignen der (dativ) Befugnis.


Der an-fängliche, in den An-Fang gehörende, d.h. in das Ereignis vereignete Dank — das Sichverdanken der Gunst der Vereignung in das Ereignis.

Der Dank erst erblickt die Tiefe der Gunst — χάρις. 105


Schweigen kann nur, wer etwas zu sagen hat — in solchem Sagen zu verwahren hat: das diesem Sagen — geschicklich in den Brauch vereignete — zugesprochene Unsagbare —

jetzt: das Geheimnisder Sprache als des Geläutes der Stille.

Das Schweigen: das Ent-sagender Stille im Ereignen der Befugnis — des Ge-Vierts.


o Der Vorenthalt der Ἀλήθεια, ihres Eigentümlichen und die zuvorkommende Zurückhaltung im Schritt zurück —

Der Vorenthalt der Ἀλήθεια im zurücktretenden, zeigenden Einweisen in einen erst zu

begehenden Bereich —

Wohin ist solches Denken geheißen?

Wie dies nennen, dem es sich — also geheißen, verdankt? (und so Denken bleibt?)

Die einem Denkenden gewährten Ausblicke in welchem Bereich des Zu Denkenden?

Was wird mit dieser Frage schon als Frag-Würdiges genannt?

Das Sichverdanken das An-Fängliche des Dankes.


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Martin Heidegger (GA 102) Vorläufiges I-IV

GA 102