Der entsprechende Bezug zur Sprache wird durch die Linguistik geregelt. Sie ist der Einbruch des Ge-Stelles in die Sprachlichkeit; d.h. die Verwüstung der Sprache zum Instrument der Informatik.
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Anwesenheit — dieser Name nennt, streng gedacht, das Verhältnis des Aus-einander-Haltes von Anwesen und Anwesendem; somit weder nur Sein, noch nur das Ganze des Seienden. Im Aus-einander-Halt als dem Ver-Haltnis wird die ontologische Differenz zurückgedacht in die brauchende Eignis. vgl. ob. 92
Der Zeit-Raum gehört in die Ortschaft der brauchenden Eignis; aber auf welche Weise?
Anwesenheit — ruht in den noch ungedachten Gegenden der Lichtung ... Deren Ortschaft: die Eignis aus der Befugnis.
Die Befugnis des Brauches.
Anwesenheit als solche läßt sich nicht vor-stellen; vorgestellt stellt sie sich notwendig als Anwesendes vor. Demnach bleibt auch die »kategoriale Anschauung« (Husserl, Logische Untersuchungen VI),54 so förderlich ihr Anstoß war, fragwürdig wie alle Wesensbetrachtung.
Zur Anwesenheit gibt es kein £7ieKciva; sie winkt vielmehr in den eignenden Brauch die entwachende Er-innerung in den Austrag.
Befremdend und unzugänglich dem Vorstellen bleibt:
Das Ver-Hältnis,als Erstes bringend in das entsagende Fragen
und diesem bringend das Verhaltene.
54 [Vgl. Edmung Husserl: Logische Untersuchungen. Bd. II-Zweiter Teil: Elemente einer phänomenologischen Aufklärung der Erkenntnis. Max Niemeyer Verlag: Halle an der Saale 1922, S. 661]