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Erster Teil

Eigentümliche, daß es sein Eigenstes der schrankenlosen Entbergung entzieht. Vom Ereignen her gedacht, heißt dies: Es enteignet sich in dem genannten Sinne seiner selbst. Zum Ereignis als solchem gehört die Enteignis(9). Durch sie gibt das Ereignis sich nicht auf, sondern bewahrt sein Eigentum.

Das andere Eigentümliche im Ereignis erblicken wir, sobald wir deutlich genug schon Gesagtes bedenken. Im Sein als Anwesen bekundet sich der Angang, der uns Menschen so angeht, daß wir im Vernehmen und Übernehmen dieses Angangs das Auszeichnende des Menschseins erlangt haben. Dieses Übernehmen des Angangs von Anwesen beruht aber im Innestehen im Bereich des Reichens, als welches uns die vierdimensionale eigentliche Zeit erreicht hat.

Sofern es Sein und Zeit nur gibt im Ereignen, gehört zu diesem das Eigentümliche, daß es den Menschen als den, der Sein vernimmt, indem er innesteht in der eigentlichen Zeit, in sein Eigenes bringt. So geeignet gehört der Mensch in das Ereignis(10).

Dieses Gehören beruht in der das Ereignis auszeichnenden Vereignung(11). Durch sie ist der Mensch in das Ereignis eingelassen. Daran liegt es, daß wir das Ereignis nie vor uns stellen können, weder als ein Gegenüber, noch als das alles Umfassende. Darum entspricht das vorstellend-begründende Denken so wenig dem Ereignis wie das nur aussagende Sagen.)

Insofern Zeit sowohl wie Sein als Gaben des Ereignens nur aus diesem her zu denken sind, muß entsprechend auch das Verhältnis des Raumes zum Ereignis bedacht werden. Dies kann freilich erst glücken, wenn wir zuvor die Herkunft des Raumes aus dem zureichend


(9) Die Vereignung bleibt stets der Gefahr ausgesetzt, daß die Sterblichen ihr nicht genügen, weil sie ihnen verborgen bleiben und so in der Eignis entzogen bleiben kann. Sie gelangt in die Vergessenheit. Die Eignis ist daher in sich zugleich Ent-eignis.

(Die wesenhafte Irre in der Eignis)

(10) Brauch

(11) Vereignung: die Sterblichen sind in der Eignis eigens in ihr Eigenstes gerufen,

insofern sie von der Eignis für diese selbst gebraucht bleiben.


Martin Heidegger (GA 14) Zur Sache des Denkens

GA 14