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Zweiter Teil

gewährt überhaupt einem Geben und Hinnehmen, gewährt einer Evidenz erst das Freie(14), worin sie sich aufhalten können und sich bewegen müssen.

Alles Denken der Philosophie, das ausdrücklich oder nicht ausdrücklich dem Ruf »zur Sache selbst« folgt, ist auf seinem Gang, mit seiner Methode, schon in das Freie der Lichtung eingelassen. Von der Lichtung jedoch weiß die Philosophie nichts. Die Philosophie spricht zwar vom Licht der Vernunft, aber achtet nicht auf die Lichtung des Seins155. Das lumen naturale, das Licht der Vernunft, erhellt nur das Offene. Es betrifft zwar die Lichtung, bildet sie jedoch so wenig, daß es vielmehr ihrer bedarf, um das in der Lichtung Anwesende bescheinen zu können. Dies gilt nicht nur von der Methode der Philosophie sondern auch und sogar zuerst von ihrer Sache, nämlich von der Anwesenheit des Anwesenden. Inwiefern auch in der Subjektivität stets das subiectum, das ὑποκείμενον, das schon Vorliegende, also das Anwesende in seiner Anwesenheit gedacht wird, kann hier im einzelnen nicht gezeigt werden. Man beachte dazu Heidegger, Nietzsche Bd. II (1961). S. 429 ff. [GA Bd. 6.2, S. 391 ff.].

Wir achten jetzt auf anderes. Mag Anwesendes erfahren, erfaßt oder dargestellt sein oder nicht, stets bleibt die Anwesenheit als Hereinweilen in Offenes auf die schon waltende Lichtung angewiesen. Auch Abwesendes kann nicht als solches sein, es sei denn als anwesend im Freien der Lichtung.

Alle Metaphysik samt ihrem Gegenspieler, dem Positmsmus. spricht die Sprache Platons. Das Grundwort seines Denkens, d. h. der Darstellung des Seins des Seienden lautet εἶδος , ἰδέα: das Aussehen, worin sich das Seiende als ein solches zeigt. Aussehen aber ist eine Weise der Anwesenheit. Kein Aussehen ohne Licht — dies erkannte schon Platon. Aber es gibt kein Licht und keine Helle ohne die Lichtung. Sogar das Dunkel bedarf ihrer. Wie könnten

(14) vgl. Vom Wesen der Wahrheit 1930 [GA Bd. 9, S. 177 ff.]

(15) genauer: von der Lichtung des Austrags, der selbst

lichtend-nichtend hervor-bringt

Anwesendes in seine je eigentümliche Anwesenheit

GA 14