besteht die Lichtung. Sie besagt: Der Wald ist an dieser Stelle durchgeh bar.
Das Lichte in der Bedeutung des Hellen und das Lichte der Lichtung sind nicht nur in der Sache, sondern auch im Wort verschieden. Lichten heißt: freimachen, freigeben, freilassen. Lichten gehört zu leicht. Etwas leichtmachen, erleichtern meint: ihm die Widerstände beseitigen, es ins Widerstandslose, ins Freie bringen. Den Anker lichten, besagt: ihn aus dem umschließenden Meeresgrund befreien und ihn ins Freie des Wassers und der Luft heben.
Anwesenheit ist angewiesen auf Lichtung im Sinne der Gewährnis des Freien. Die Frage stellt sich: Was lichtet sich in der die Anwesenheit als solche freigebenden Lichtung?
Ist diese Rede von der Lichtung nicht auch nur eine Metapher, abgelesen an der Waldlichtung? Allein, diese ist selbst etwas im anwesenden Wald Anwesendes. Die Lichtung aber als die Gewährnis des Freien für Anwesen und Verweilen von Anwesendem ist weder etwas Anwesendes noch eine Eigenschaft der Anwesenheit. Aber die Lichtung und das, was sie lichtet, bleibt solches, was das Denken angeht, sobald es von der Frage betroffen wird, welche Bewandtnis es mit der Anwesenheit als solcher habe.
Daß und wie Lichtung Anwesenheit gewährt, dies zu bedenken gehört zur Frage nach der Bestimmung der Sache des Denkens, das sich, soll es dieser Sache und den ihr eigenen Sach verhalten entsprechen, zu einer Wandlung genötigt sieht. Als solche Sachverhalte zeigen sich Raum und Zeit, die seit je für das Denken im Zusammenhang mit der Anwesenheit des Anwesenden stehen. Aber erst von der Lichtung her wird das Eigentümliche des Raumes und der Zeit und ihres Bezugs zur Anwesenheit als solcher bestimmbar.
Der Raum räumt. Er räumt ein. Er gibt frei, nämlich Nähe und Ferne, Enge und Weite, Örter und Abstände. Im Räumen des Raumes spielt Lichtung.
Die Zeit zeitet. Sie befreit in das Freie der Einheit des Ekstatischen
630