diejenige Rede und Redeform, deren Funktion es ist, das Seiende so, wie es ist, aufzuzeigen. Aristoteles unterscheidet zwischen dem Logos überhaupt, d. h. einer Rede, die bedeutet und irgendeine Form hat, die eine Bitte, Aufforderung oder Klage sein kann, und dem λόγος ἀποφαντικός, der Rede, die die spezifische Funktion der Aufweisung hat und die wir im Deutschen Aussage, Satz, oder in einer mißverständlichen Weise Urteil nennen.
Den λόγος ἀποφαντικός bestimmt Aristoteles zunächst als eine φωνὴ σημαντική, ἧς τῶν μερῶν τι σημαντικόν ἐστι κεχωρισμένον2, eine Verlautbarung in Worten, die imstande ist, etwas zu bedeuten, so allerdings, daß die Teile dieses Wortzusammenhanges, d. h. die einzelnen Worte, je für sich schon etwas bedeuten, der Subjektbegriff und der Prädikatbegriff. Nicht jeder Logos, nicht jede Rede ist aufzeigende Rede, wenngleich jede Rede σημαντικός ist, d. h. etwas bedeutet; aber jede Rede hat nicht die Funktion, das Seiende aufzuweisen, wie es ist. Aufweisend ist nur diejenige Rede ἐν ᾧ τὸ ἀληθεύειν ἢ ψεύδεσθαι ὑπάρχει8, in der das Wahrsein und das Falschsein vorkommt. Das Wahrsein ist ein bestimmtes Sein. Im Logos als Aussage liegt einmal, gemäß seiner Form S ist P, das ›ist‹, das Sein als Kopula. Zum anderen ist jeder Logos als Aussage entweder wahr oder falsch. Sein Wahrsein oder Falschsein steht mit dem ›ist‹ in irgendeinem Zusammenhang, ist mit ihm identisch oder verschieden. Es erhebt sich die Frage: Wie verhält sich das Wahrsein zu dem gleichfalls im Logos, in der Aussage vorkommenden Sein im Sinne des ›ist‹ als Kopula? Wie muß das Problem gestellt werden, um diesen Zusammenhang zwischen Wahrheit und Kopula überhaupt zu sehen und ontologisch zu interpretieren?
Zunächst lassen wir uns von Aristoteles sagen, wie er das Sein der Kopula sieht. Aristoteles sagt: αὐτά μὲν οὖν καθ᾽ αὑτὰ λεγόμενα τὰ ῥήματα ὀνόματα ἐστι καὶ σημαίνει τι, — ἵστησι γὰρ ὁ
2 Arist., de interpr. 4,16 b 26 f.
3 a.a.O., 17 a 2 f.