Es liegt im Begriff des in der Aussage gemeinten Seins selbst das Moment der Enthülltheit. Wenn ich sage ›A ist B‹, so meine ich nicht nur das B-sein des A, sondern das B-sein des A als enthülltes. Es ist im ausgesprochenen ›ist‹ mitverstanden, so daß ich nicht im nachhinein noch ein besonderes Urteil des Inhalts, daß das erste Urteil wahr sei, vollziehe. Diese Theorie Lotzes entspringt aus einem verkehrten Wahrheitsbegriff. demgemäß man nicht sieht, daß das Wahrsein im aussagenden Verhalten selbst, d. h. im ersten Urteil, schon seiner Struktur nach liegt. Das vorhandene Seiende selbst ist in gewisser Weise wahr, nicht als an sich vorhandenes, sondern als in der Aussage entdecktes. Die Entdecktheit ist am Vorhandenen selbst nicht vorhanden, sondern das Vorhandene begegnet innerhalb der Welt eines Daseins, welche Welt für das existierende Dasein erschlossen ist. Näher besehen ist die Aussage als mitteilend-bestimmende Aufzeigung ein Modus, in dem das Dasein sich das entdeckte Seiende als entdecktes aneignet. Diese Aneignung von Seiendem in der wahren Aussage über es ist kein ontisches Hereinnehmen des Vorhandenen in ein Subjekt, als würden die Dinge in das Ich hineintransportiert. Es ist aber ebensowenig ein nur subjektivistisches Auffassen und Belegen der Dinge mit Bestimmungen, die wir aus dem Subjekt schöpfen und den Dingen zuweisen. Alle diese Interpretationen verkehren die Grundstruktur des Verhaltens der Aussage selbst, ihr apophantisches, aufzeigendes Wesen. Das Aussagen ist aufzeigendes Sehenlassen des Seienden. In der aufzeigenden Aneignung des Seienden, so wie es als entdecktes ist, wird ihrem Sinne gemäß dem entdeckten Seienden seine jeweilige Sachbestimmtheit ausdrücklich zugeeignet. Wir haben hier wiederum das eigentümliche Verhältnis, daß die enthüllende Aneignung des Vorhandenen in seinem So-sein gerade keine Subjektivierung ist, sondern umgekehrt eine Zueignung der entdeckten Bestimmungen zum Seienden, so wie es an sich ist.