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§ 19. Zeit und Zeitlichkeit

Weise. Zur Zeit gehören das Vergangene und das Zukünftige. Jenes ist nicht mehr, dieses noch nicht. Vergangenheit und Zukunft haben den Charakter einer Nichtigkeit. Die Zeit hat gleichsam, wie das Lotze einmal formuliert hat, zwei Arme, die sie in verschiedene Richtungen des Nichtseins hinausstreckt. Vergangenheit und Zukunft sind ihrem Begriffe nach gerade nicht, es ist im Grunde immer nur die Gegenwart, das Jetzt. Aber andererseits ist die Zeit auch nicht zusammengesetzt aus einer Mannigfaltigkeit von vorhandenen Jetzt. Denn in jedem Jetzt ist nur dieses, und die anderen sind jetzt noch nicht bzw. nicht mehr. Das Jetzt ist auch nie dasselbe und nie ein einziges, sondern ein anderes, ein Nicht-selbiges und Nicht-eines, ein Mannigfaltiges. Selbigkeit aber und Einheit sind Bestimmungen, die zu einem an sich Vorhandenen notwendig gehören. Wenn selbst diese Bestimmungen dem Moment der Zeit fehlen, von dem man vielleicht einzig noch sagen kann, daß es ist, dem Jetzt, dann scheint die Zeit ganz und gar dem Nichtsein und Nichtseienden (μή ὂν) zuzugehören. Bei dieser Aporie läßt Aristoteles zunächst die Frage nach der Seinsart der Zeit stehen, um einige überlieferte Anschauungen bezüglich der Seinsart sowohl wie des Wesens der Zeit zu diskutieren.

Die eine Auffassung identifiziert die Zeit mit der Bewegung des Alls, ή τοΰ δλου κίνησις6, das Ganze des Seienden, das sich bewegt, ist die Zeit selbst. Diese ist hier noch in gewissem Sinne mythisch gedacht. Aber alle Mythologie hat ihren Grund in bestimmten Erfahrungen und ist alles andere als eine pure Dichtung oder Erfindung. Daß in dieser mythischen Auffassung die Zeit mit der Bewegung des Alls identifiziert wird, kann nicht zufällig und willkürlich sein. — Eine zweite Auffassung geht in dieselbe Richtung, aber sie ist bestimmter. Sie sagt: die Zeit ist ή σφαΐρα αύτή.7 Die Zeit wird hier der Himmelskugel gleichgesetzt, die im Kreise umschwingend alles umgreift und in sich befaßt. Wir müssen, um das zu verstehen,

6 a.a.O., 218 a 33.

7 a.a.O., 218 b 1.

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