das Ganze dieses Seienden als solches grundsätzlich der rechnenden Erkenntnis zugänglich wird? Die Antwort lautet: Die Natur muß vorgängig so in dem, was sie ist, umgrenzt werden, daß sie als ein geschlossener Zusammenhang von Ortsveränderungen materieller Körper in der Zeit befragbar und bestimmbar ist. Was die Natur als solche eingrenzt -Bewegung, Körper, Ort, Zeit -muß so gedacht werden, daß eine mathematische Bestimmbarkeit ermöglicht wird. Die Natur muß auf ihre mathematische Verfassung hin zuvor entworfen werden.
Die Grundleistung von Galilei und Kepler war der ausdrückliche Vollzug des mathematischen Entwurfes der Natur. Was ist das aber anderes als der Entwurf der Verfassung, die das Seiende >Natur< im Sinne des physisch-materiellen Seienden als solchen konstituiert, d. h. der Entwurf der Seinsverfassung der Natur. Der Entwurf der Natur aber ist die vorweg vollzogene Enthüllung dessen, als was Natur qua Natur im vorhinein verstanden werden muß. Der mathematische Entwurf der Natur macht demnach das ausdrücklich und bestimmt das als ein geschlossenes Gebiet, was bislang in aller beobachtenden, experimentierenden, rechnenden und messenden Naturerkenntnis unausdrücklich immer schon gemeint war. Mit diesem Entwurf gewinnt die Seinsverfassung des Seienden, das wir Natur nennen, eine erste ausdrückliche begriffliche Bestimmtheit.
Erst durch die ausdrücklich verstandene und aufgehellte Seinsverfassung erhält das Seiende selbst, dessen Seinsverfassung sie ist, das rechte Licht, denn erst aufgrund der Erhellung der Seinsverfassung kann das durch sie bestimmte Seiende als das Seiende, das es ist, erkennenden Fragen entgegenstehen und umgrenzbarer, bestimmbarer Gegenstand, Gegenstandsgebiet und somit Thema werden. Erst im Lichte des mathematischen Entwurfes der Natur, d. h. in der Umgrenzung durch die Grundbegriffe Körper, Bewegung, Geschwindigkeit, Ort, Zeit, werden bestimmte Naturtatsachen als Naturtatsachen zugänglich. Erst auf dem Grunde der enthüllten