stabili lege proficiscens veluti schema omnia omnino externe sensa sibi coordinandi.«1
Entsprechend verhält es sich nun mit der Zeit: Man kann sehr wohl die Erscheinungen aus der Zeit wegnehmen, man kann aber nicht »in Ansehung der Erscheinungen überhaupt die Zeit selbst wegnehmen«. Sie ist apriori gegeben. »Alle Wirklichkeit« der Erscheinungen ist nur »in der Zeit allein« möglich. Sie liegt allem Vorhandenen zugrunde, aber so, daß sie nicht etwas Vorhandenes am Vorhandenen ist.
Raum und Zeit liegen allem Vorhandenen, jedes bestimmend, zugrunde -also sind sie in gewisser Weise etwas Allgemeines. Allein, in welchem Sinne sind sie es? Man denkt sich das Allgemeine zum Einzelnen zunächst und zumeist als Gattungsbegriff. Sind also Raum und Zeit Gattungsbegriffe? Diese aus den bisherigen Betrachtungen sich nahelegende Auffassung wird auf der dritten Stufe, die wieder negative Form hat, abgewiesen. Zugleich aber wird eine wichtige positive Bestimmung sichtbar.
Die These der dritten Stufe der Exposition lautet: Der Raum ist kein diskursiver oder wie man sagt: kein allgemeiner Begriff von Verhältnissen der Dinge überhaupt, sondern eine reine Anschauung. Die Erläuterung dieses Satzes wird zugleich deutlich machen, was das Wesentliche im Begriff der reinen Anschauung, des intuitus purus, ist.
Der Raum ist das Allgemeine zu allem und jedem, was im Raum in bestimmten Raumverhältnissen vorhanden ist. Aber in welchem Sinn ist er das Allgemeine? Sind etwa einzelne Räume, ein Zimmer z. B. oder der Raum, den ein Baum einnimmt, Exemplare des allgemeinen Raumes; verhalten sie sich zum Raum wie einzelne Tische zu ›Tisch überhaupt‹? Keineswegs, sondern die einzelnen Räume sind nur Teile des einen Raumes. Aber das ist wiederum nicht so zu verstehen, als wäre der eine Raum aus den einzelnen Räumen als Bestandteilen zusammengesetzt; der eine, der einige Raum ist nicht
1 De mundi sensibilis ... , § 15, Nr. D, Cass. H, S. 420