in der Zeitanschauung. Die reine Zeitanschauung ist wesenhaft mitbestimmt durch diesen Modus der ›Synthesis‹, die Apprehension; diese aber ist ein Modus der reinen Einbildungskraft. Daher ist diese — zunächst von der Seite der reinen Apprehension aus gesehen — in sich zeitbezogen, genauer: sie bildet gerade erst die Zeit als reines Nacheinander der Jetzt aus. Die empirische Apprehension ist sonach nur möglich auf dem Grunde einer reinen Apprehension, und diese ist nichts anderes als eine Funktion, in der sich die reine Zeitanschauung apriori konstituiert.
In der empirischen Apprehension aber liegt eine erste Stufe der Vergegenständlichung; das sich Anbietende bietet sich dar als ein Mannigfaltiges. Dieser ursprüngliche Verband von Einheit und Mannigfaltigkeit aber hat seinen Grund im Wesen des Jetzt, d. h. in der Zeit. Das Jetzt muß als solches in seinem vollen Bestand schlicht hingenommen werden können. Am Jetzt selbst wird abnehmbar der ursprüngliche Verband von Einheit und Mannigfaltigkeit. Dieses apriorische Abnehmen und zugleich dann anschauend sich Orientieren ist ein Abbilden, und dieses Abbilden ein Modus der Einbildungskraft.
Mithin gründet schon diese erste Stufe der Vergegenständlichung, d. h. dieses Gegenstehen von Anschaulichem, in der Zeit im Sinne der reinen apprehensiven Zeitanschauung — in der reinen zeitbezogenen imaginativen Synthesis. Als Gegenstandsbeziehung ermöglichend ist diese Einbildungskraft die transzendentale.
Kant dagegen verfährt in der Charakterisierung der reinen Apprehension sehr summarisch und roh: Er spricht hier wieder von einer »ursprünglichen Rezeptivität« und meint damit die reine apriorische Selbstaffektion. Das Mannigfaltige der reinen Selbstaffektion muß, um sich als Mannigfaltiges darbieten zu können, durch eine Synthesis, d. h. hier durch die reine Apprehension, dargeboten werden. Was diese ist, und wie sie als Modus der reinen Einbildungskraft fungiert, sagt Kant nicht. Der Übergang von der empirischen zur transzendentalen