dieses Setzen ihrer Vorstellung, mithin durch sich selbst affiziert wird, d. i. ein innerer Sinn seiner Form nach.«3 Hier ist klar gesagt: Die Zeit als reine Anschauung ist reine, d. h. transzendentale Selbstaffektion. Sie affiziert apriori und konstituiert auf diese Weise apriori die Gegenständlichkeit für ein endliches Subjekt überhaupt. Die Zeit bestimmt im vorhinein das Wie eines Gegenstehens, sie gehört demnach zur Struktur der Gegenständlichkeit überhaupt.
Wenn aber die Gegenstandsbeziehung überhaupt ebenso ursprünglich in der transzendentalen Apperzeption gründet, diese aber die Selbstheit konstituiert, das Selbst aber siCh selbst die Zeit vorgibt, dann kann das Selbst nicht ohne ein ursprüngliches Verhältnis zu dieser Zeit gedacht werden.
d) Die transzendentale Apperzeption
und ihr Verhältnis zur Zeit
Merkwürdigerweise ist Kant nie auf die eben angestellte Überlegung gekommen; er läßt die Zeit als reine zum Subjekt gehörende Selbstaffektion neben dem Selbst stehen, neben der Urhandlung des freien sich in sich Versetzens, die als solche die Einheit der Synthesen, d. h. die Gegenständlichkeit, konstituieren soll. Ich versuche daher jetzt — soweit das in Kürze möglich ist — zu zeigen, daß die Interpretation der Zeit als reiner Selbstaffektion notwendig ein apriorisches Verhältnis des Subjekts zur Zeit in sich schließt, d. h. daß sie den wesenhaften Zeitfaktor der von Kant zeitfrei gedachten transzendentalen Apperzeption in sich schließt.
Wenn das Selbst als solches sich den Urwiderstand qua Zeit vorgeben soll, und zwar apriori, dann besagt das: Dieser Widerstand kann nicht aus dem Bezirk des Empirischen als Empirisches aufgerafft sein. Der Widerstand, d. h. die reine Zeit, muß aus dem Selbst selbst durch dieses kommen. Das Selbst aber istnur als Vermögen, als das Ich-vermag — die
3 K.d.r. V. B 67f.