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§ Iß. Seinsart und Offenbarkeit

dazu, daß etwa die Natur ist, was und wie sie ist, wir können nichts dazu tun, und doch ist dieses Seinlassen ein »Tun« der höchsten und ursprünglichen Art und nur möglich auf dem Grunde unseres innersten Wesens der Existenz, der Freiheit. Diese metaphysische Gleichgültigkeit zu den Dingen wird uns noch sehr in Anspruch nehmen auf unserem Wege.

Zunächst hat sich uns das eine ergeben: Unser Sein bei den Dingen—bleiben wir im Gebiet des Vorhandenen — ist im Grunde seines Wesens ein Seinlassen der Dinge in dem gekennzeichneten Sinn. Daher kommt es, daß zum Sein bei . . . auch nicht notwendig ein interessiertes Beschäftigtsein damit gehört, daß umgekehrt auch ein interesseloses oder widerwilliges Verhalten zu den Dingen, ja auch jede Abkehr von ihnen ein Sein bei . . . ist. Es zeigte sich: Wir müssen zuvor schon Teilhaber an den Dingen sein, um sie uns im und für den Gebrauch zu überlassen; allem Gebrauchen aber z. B. liegt schon zugrunde ein Seinlassen der Dinge.

Besteht nun jene Teilhaberschaft an den Dingen in dem gekennzeichneten Seinlassen des Seienden? Das Seinlassen von etwas, wie und was es ist, schließt doch nicht schon in sich ein gegenseitiges Sichteilen in das Seiende? Müssen wir dann je zuvor Seiendes in dem, was und wie es ist, sein lassen, damit wir uns in das Seiende teilen können? Oder liegt es umgekehrt: Müssen wir uns in das Seiende zuvor teilen, um es an ihm selbst sein lassen zu können? Setzt Seinlassen Teilhaberschaft voraus oder umgekehrt Teilhaberschaft das Seinlassen? Was besagt hier voraussetzen? Zunächst bleibt zu klären, was Teilhabe besagt. In was teilen wir uns? Was ist das Gemeinsame dabei und wie ist das, worein wir uns teilen, ein Gemeinsames?

Wir teilen uns in das Vorhandene, heißt:

1. wir zerteilen und verteilen es nicht unter uns, sondern lassen es ungeteilt;

2. wir überlassen es uns gegenseitig im Gebrauch, und auch im bloßen, nicht gebrauchenden Liegenlassen teilen wir uns schon darein.

GA 27