DRITTES KAPITEL
Dritter Teil der Wissenschaftslehre.
Grundlage der Wissenschaft des Praktischen
§15. Der Widerstreit zwischen reiner und objektiver Tätigkeit
Vergleiche oben die Disposition der gesamten Wissenschaftslehre! Durch die Exposition des dritten Grundsatzes bzw. durch das Gesamtresultat der Erörterung der Grundsätze ist klargeworden: Das Ich und das Nicht-Ich bestimmen sich gegenseitig. Setzen ist gegensetzend einschränkend: bestimmen.
[Gegensätze:] 1. Das Ich setzt sich als bestimmend das NichtIch. 2. Das Ich setzt sich als bestimmt durch das Nicht-Ich. Der letzte Satz ließ eine Ableitung zu, so zwar, daß es doch nicht zur völligen Aufklärung des Nicht-Ich führt, sondern nur dahin, daß einsichtig wird: Im Wesen des Ich ist gefordert das Faktum der Realität des Nicht-Ich. (Eingeschränkt-Setzen, Leiden: Übertragen von Realität auf. . .; dieses aber nur ein Wechsel-Tun. ›Wechsel‹!) Damit ist erwiesen die notwendige Zugehörigkeit des Nicht-Ich zum Ich, d. h. es ist in sich auf solches bezogen. Damit ist das gewonnen, was zur Erörterung des ersten Gegen-satzes fehlte. Denn ohne theoretische Wissenschaft und das, was sie erweist, ist noch gar nicht das Nicht-Ich aufgewiesen. Wenn das Ich sich setzen soll als bestimmend das Nicht-Ich, dann hat es zunächst gar kein Bestimmbares. Jetzt ist dieses Bestimmbare gesichert in seiner Möglichkeit, aber gerade sein Ursprung ist noch fraglich. (Zweideutigkeit des Nicht-Ich schon bei der ersten Einführung des Gegensetzens, vgl. zweiter Grundsatz. Daher im Grunde das Verhältnis des Problems der theoretischen und praktischen Wissenschaftslehre nicht voll und einheitlich durchsichtig.)