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Hegel

nicht einseitig nur als Bestimmungen der Dinge, sondern zugleich als Bestimmungen des Wissens genommen, als objektive und subjektive, d. h. als bestimmte Arten der Beziehung des Objekts und Subjekts aufeinander. Das Subjekt als Geist heißt, wenn genommen in seiner Beziehung auf einen seienden Gegenstand, Bewußtsein; als solcher ist er eben der erscheinende, gleichsam aus sich irgendwie heraustretende Geist. »Das Bewußtsein hat im Allgemeinen nach der Verschiedenheit des Gegenstandes überhaupt drei Stufen.«11 Gegenstand: 1. das dem Ich gegenüberstehende Objekt, 2. das Ich selbst, 3. »etwas Gegenständliches, das eben so sehr dem Ich angehört«18. Diese Bestimmungen sind »Momente des Bewußtseins selbst«19. Es ist daher: 1. Bewußtsein überhaupt, 2. Selbstbewußtsein, 3. Vernunft. Drei bzw. vier Stufen der Phänomenologie des Geistes: Bewußtsein, Selbstbewußtsein, Vernunft, — Geist. (Nicht, was die Disposition nahelegen könnte: eine Theorie des Erkennens, [sondern die Darstellung] des Ganzen des Geistes: Moral, Recht, Natur, Kunst, Religion; ganz konkret aus seiner Zeit heraus, und über sie hinaus.) Die eigentliche Form des Geistes ist das absolute Wissen. In diesem bereitet sich der Geist selbst das reine Element seiner absoluten Wahrheit, und d. h. zugleich Wirklichkeit. Bewußtsein: a) sinnliches, b) wahrnehmendes, c) verständiges. Selbstbewußtsein: hier schaut das Ich sich selbst an; Ich = Ich, Ich bin Ich. Vernunft: ist die höchste Vereinigung des Bewußtseins und des Selbstbewußtseins oder des Wissens von einem Gegenstande und des Wissens von sich. — Gewißheit: 1. daß ihre Bestimmungen gegenständlich, 2. daß sie ebenso sehr Bestimmungen der Subjektivität sind. Aber nicht die bloße subjektive Gewißheit, sondern auch Wahrheit. Diese ist gleich der Einheit der Gewißheit und des Seins (Gegenständlichkeit).20 Einheit der Gewißheit (Descartes: res cogitans, ego) und


17 A. a. O. § 9, SW III, S. 103.

18 Ebd.

19 Ebd.

20 Vgl. a. a. O. § 42, SW III, S. 112.