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§ 58. Benehmen und Benommenheit des Tieres


beschreibt, sondern daß die Wirklichkeit des Tieres in sich ein Fähigsein zu ... ist. Der Trieb verschwindet nicht, wenn das Tier sich in einem Treiben hält, sondern in seinem Treiben ist gerade das Triebhafte das, was es ist.


b) Eingenommenheit des Tieres in sich als Benommenheit.
Benommenheit (das Wesen der Eigentümlichkeit des Organismus) als innere Möglichkeit des Benehmens


Aus dieser Vordeutung auf das, wozu das Fähigsein fähig ist, entnehmen wir nun den weiteren Zusammenhang, um konkret zu fragen nach dem, was in Frage steht: wie der Organismus als Fähiger und sich Benehmender sich zu eigen ist — um also zu fragen nach dem Wesen seiner Eigentümlichkeit. Das Benehmen ist in sich Befähigtsein (Treiben, Getriebenheit). Nun wurde vom Fähigsein gesagt, es läge darin ein Sicheinbehalten, ein Bei-sich-bleiben des fähigen Wesens, seine Eigentümlichkeit. Dieser Charakter muß demgemäß auch dem Benehmen zukommen. Denn im Benehmen — als dem, wozu das Tier fähig ist — in diesem Treiben treibt es sich nicht von sich weg, sondern ist es gerade so, daß es sich einbehält, einnimmt. Das Benehmen und seine Weisen sind keine Strahlen, die auslaufen nach ... und das Tier in Bahnen vorlaufen lassen, sondern das Benehmen ist gerade ein Ein-behalten und Ein-nehmen, und zwar ohne Reflexion. Das Benehmen als Seinsart überhaupt ist nur möglich aufgrund der Eingenommenheit des Tieres in sich. Wir kennzeichnen das spezifische tierische Beisich-sein, das nichts von einer Selbstheit des sich verhaltenden Menschen als Person hat, diese Eingenommenheit des Tieres in sich, darin alles und jedes Benehmen möglich ist, als Benommenheit. Nur sofern das Tier seinem Wesen nach benommen ist, kann es sich benehmen. Die Möglichkeit des Sichbenehmens in der Weise des Tierseins gründet in dieser Wesensstruktur des Tieres, die wir als Benommenheit jetzt ausweisen. Die Benommenheit ist die Bedingung der Möglichkeit dafür,


Martin Heidegger (GA 29/30) Die Grundbegriffe der Metaphysik