aufgrund von Feststellung und Überlegung – kann sie benommen sein von dem, was die Sonne an ihr veranlaßt. Diese Richtungsgetriebenheit ist und bleibt eingestaffelt in den Grundtrieb des Futterholens, d. h. auch in den Heimkehrtrieb. Dieser Heimkehrtrieb hat die Richtungsgetriebenheit immer schon überholt. Diese wird daher sofort aufgegeben, ja kommt gar nicht ins Treiben, wo die Heimkehrmöglichkeit durch die bekannte Umgebung des Stockes gesichert ist. Aber auch dieser Grundtrieb des Futterholens mit dem dazugehörigen Heimkehrtrieb gründet nicht auf einem Erfassen und Wissen des Stockes. Die Biene ist in all dem Treiben bezogen auf Futterstelle, Sonne, Stock, aber – dieses Bezogensein darauf ist kein Vernehmen des Genannten als Futterstelle, als Sonne und dergleichen, sondern – möchte man sagen – als etwas anderes. Nein, überhaupt nicht als etwas und als Vorhandenes. Es ist kein Vernehmen, sondern ein Benehmen, ein Treiben, das wir so fassen müssen, weil dem Tier die Möglichkeit des Vernehmens von etwas als etwas genommen ist, und zwar nicht jetzt und hier, sondern genommen im Sinne des ›überhaupt nicht gegeben‹. Diese Möglichkeit ist dem Tier benommen, und deshalb ist es doch nicht einfach unbezogen auf anderes, sondern gerade davon hingenommen, benommen.
Benommenheit des Tieres besagt also einmal: wesenhafte Genommenheit jeglichen Vernehmens von etwas als etwas, sodann: bei solcher Genommenheit gerade eine Hingenommenheit durch ... Benommenheit des Tieres kennzeichnet also einmal die Seins art, gemäß der dem Tier in seinem Sichbeziehen auf anderes die Möglichkeit genommen ist oder, wie wir sprachlich auch sagen, benommen ist, sich dazu, zu diesem anderen, als dem und dem überhaupt, als einem Vorhandenen, als einem Seienden, zu verhalten und sich darauf zu beziehen. Und gerade weil dem Tier diese Möglichkeit, das, worauf es sich bezieht, als etwas zu vernehmen, genommen ist, gerade deshalb kann es in dieser schlechthinnigen Weise hingenommen sein von dem anderen. Solche Benommenheit darf nun