ein Nichthaben von Welt, wenn anders zur Welt Offenbarkeit von Seiendem als solchem gehört. Im Tier gibt es demgemäß keineswegs zugleich ein Haben von Welt und ein Nichthaben von Welt, sondern ein Nichthaben von Welt im Haben der Offenheit des Enthemmenden. Demzufolge ist das Nichthaben von Welt kein bloßes Weniger-Haben von Welt gegenüber dem Menschen, sondern ein Überhaupt-nicht-Haben-allein. dies im Sinne eines Nichthabens, d. h. auf dem Grunde eines Habens. Dem Stein dagegen können wir nicht einmal dieses Nichthaben zusprechen, weil seine Seinsart weder durch das Offensein des Benehmens noch gar durch das Offenbarhaben des Verhaltens bestimmt ist.
§ 63. Selbsteinwand gegen die These vom Nichthaben der Welt als einem Entbehren und Armsein des Tieres und seine Entkräftung
So ist jetzt die früher behauptete Einheit des Habens und Nichthabens angemessener und im Blick auf das 'Wesen der Tierheit gefaßt. Und doch erhebt sich jetzt gerade das schärfste Bedenken gegen unsere These: ›das Tier ist weltarm‹. Wir müssen uns selbst folgenden Einwand machen: Gewiß, im Tier findet sich ein Nichthaben im Unterschied zum Menschen. Ebenso gewiß ist dieses Nichthaben des Tieres wesentlich anders als beim Stein. Aber: Ist dieses Nichthaben des Tieres ein Entbehren von Welt, ein wesenhaftes Armsein um die Welt? Das Tier könnte die Welt doch nur dann entbehren, wenn es zum mindesten um die Welt wüßte. Aber gerade dieses wird dem Tier abgestritten -ja muß ihm um so mehr abgestritten werden, als selbst der Mensch, zu dessen Wesen die Weltbildung gehört, zunächst und zumeist um die Welt als solche nicht eigentlich weiß. Wie immer es damit bestellt sein mag, wenn die Welt dem Tier wesenhaft verschlossen ist, dann können wir zwar von einem Nichthaben sprechen, dürfen dies aber