Anders ist es beim Stein, der nicht in sich gebannt ist, weil nicht lebensmäßig geöffnet. Er kommt nur vor.
Der Grundakt in der Seinsart des Menschen ist dies, daß er vorgängig das Sein und Wesen der Dinge versteht, d.h. das Grundgeschehnis der Wahrheit. Wäre der Mensch nicht in dieses Geschehen gestellt, dann vermöchte er nicht zu existieren, nicht als Mensch zu sein.
Wir müssen von hier aus uns von einem Jahrhunderte alten Irrtum freimachen, daß wir sagen, der Mensch ist ein Tier, zu dem noch die Vernunft hinzukommt. Wir müssen vielmehr von oben her bestimmen, dann ist der Charakter als Lebewesen festzustellen. Nicht darf die Vernunft auf den Leib des Menschen aufgebaut werden, sondern die Leiblichkeit muß in die Existenz des Menschen versetzt werden.
Daher ist auch der Säugling nicht etwa ein Tier, sondern er ist sofort Mensch. Alle Äußerungen eines jungen Menschen dürfen nie von einer tierischen Biologie her gefaßt werden; auch Rasse und Geschlecht sind hierher zu verstehen und nicht von einer veralteten liberalistischen Biologie darzustellen.
Das Wesen der Wahrheit eröffnet sich uns nicht in irgendeiner Erkenntnis, irgendeiner Eigenschaft, sondern als Grundgeschehen im Wesen des Menschen. Damit ist nun erst die Frage angesetzt, keineswegs die Antwort erreicht. Es ist zu sagen, daß alle solche Sätze wie: daß der Mensch existiert, daß die Wahrheit das Grundgeschehen der Existenz ist, daß die Ideen den Charakter der Wahrheit haben — alles dies sind philosophische Sätze.
Philosophische Wahrheit ist anders geartet als die alltägliche Wahrheit. Wissenschaftliche Wahrheiten lassen sich und müssen sich beweisen lassen in dem doppelten Sinne. Das in den wissenschaftlichen Sätzen Gesagte muß belegt werden können durch Tatsachen, oder es muß formal logisch ableitbar sein.
In beiden Hinsichten sind die philosophischen Sätze nicht beweisbar. Das ist aber kein Mangel, da das Wesentliche aller Dinge überhaupt unbeweisbar ist, und da das gerade der Vorzug ist, daß der Zugang zu jeder Philosophie die Grundhaltung und Grundentscheidung