Frage im Fragesatz zugänglich. Er gibt gleichsam einen Überschlag über die Frage. Seine sprachliche Fassung muß daher entsprechend weit und locker sein. Sehen wir uns daraufhin unseren Fragesatz an. »Warum ist überhaupt Seiendes und nicht vielmehr Nichts?« Der Satz enthält einen Einschnitt. »Warum ist überhaupt Seiendes?« Damit ist eigentlich die Frage gestellt. Zur Fragestellung gehört: 1. die bestimmte Angabe dessen, was in die Frage gestellt wird, befragt wird; 2. die Angabe dessen, woraufhin das Befragte befragt wird, wonach gefragt ist. Denn es wird in aller Eindeutigkeit angegeben, was das Befragte ist, nämlich das Seiende. Wonach gefragt wird, das Gefragte, ist das Warum, d. h. der Grund. Was dann noch im Fragesatz nachkommt: »und nicht vielmehr Nichts?«, ist nur mehr ein Anhängsel, das sich für ein zunächst lockeres, einführendes Sagen wie von selbst einstellt als der Zusatz einer sprachlichen Wendung, mit der über das Befragte und Gefragte nichts weiteres mehr gesagt wird, eine Floskel zur Verzierung. Die Frage ist sogar ohne die angehängte Wendung, die nur dem Überfluß eines unstraffen Redens entspringt, weit eindeutiger und entschiedener. »Warum ist überhaupt Seiendes?« Der Zusatz »und nicht vielmehr Nichts?« wird aber nicht [18] nur hinfällig aus dem Streben nach einer straffen Fassung der Frage, sondern noch mehr deshalb, weil er überhaupt nichtssagend bleibt. Denn was sollen wir nach dem Nichts noch weiter fragen? Nichts ist einfach nichts. Das Fragen hat hier nichts mehr zu suchen. Mit der Anführung des Nichts gewinnen wir vor allem nicht das Geringste für die Erkenntnis des Seienden.1
Wer vom Nichts redet, weiß nicht, was er tut. Wer vom Nichts spricht, macht es durch solches Tun zu einem Etwas. Sprechend spricht er so gegen das, was er meint. Er wider-spricht sich selbst. Ein sich widersprechendes Sagen verstößt aber gegen die Grundregel vom Sagen (λόγος), gegen die »Logik«. Das Reden vom Nichts ist unlogisch. Wer unlogisch
1 Vgl. H. Rickert, Die Logik des Prädikats und das Problem der Ontologie, 1930, S. 205.