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§ 13. Grundstellung des Idealismus

4. Freiheit als Herrschaft über die Sinnlichkeit (uneigentliche Freiheit)

5. Freiheit als Selbstbestimmung aus dem eigenen Wesensgesetz (eigentliche Freiheit), formeller Begriff der Freiheit; er schließt alle vorigen Bestimmungen in sich.

(Dazu unten S. 167 und 178 der 6. und 7. Freiheitsbegriff.)


Zur ersten These: Die Zurückweisung der Behauptung, Pantheismus sei Fatalismus, wurde früher gegeben.

Die zweite These vom rechtverstandenen Pantheismus lautet: Gott ist der Mensch.

»Rechtverstanden« heißt: Das »ist« muß als wirkliche Identität verstanden werden. Der schöpferische Grund muß ein von ihm unabhängiges Abhängiges setzen. Abhängigkeit betrifft das Daß; das Was kann so sein, daß das Abhängige als Un-abhängiges gesetzt ist. Es muß sogar so gesetzt sein.



b) Der Irrtum des Spinozismus nicht theologisch, sondern ontologisch. Statt lebloser Identität des Einerlei Liebe im metaphysischen Sinne als das innerste Wesen der Identität
(Zusammengehörigkeit des Verschiedenen)


Worauf es in der Einleitung ankommt, ist dieses: Es soll deutlich gemacht werden, daß ohne einen hinreichenden Begriff des Seyns und ohne hinreichend ursprüngliche Grunderfahrung des Seienden sich in der ganzen Frage der Freiheit und des Systems der Freiheit kein Schritt tun läßt.

Und jetzt ist auch die Stufe der Betrachtung erreicht, wo der eigentliche Irrtum des Spinozismus aufgedeckt werden kann. Schelling faßt ihn scharf und knapp so: »Der Fehler ... liegt keineswegs darin, daß er [Spinoza] die Dinge in Gott setzt, sondern darin, daß es Dinge sind ... « und daß Gott »ihm eben auch ein Ding ist«. (349) Das will sagen: Der Irrtum ist nicht ein theologischer, sondern zuvor und eigentlich ein ontologischer. Das Seiende wird überhaupt und im Ganzen nach dem


Martin Heidegger (GA 42) Schelling Vom Wesen der Menschlichen Freiheit