ergötzt den Machtwillen des Künstlers« (WzM n. 803; XVI, 230).
b) Schauen und Empfangen als Nachvollzug des Schaffens
Den ästhetischen Zustand der Schauenden und Empfangenden versteht Nietzsche ganz in Entsprechung zum Schaffenden. Darnach ist dann die Wirkung des Kunstwerkes nichts anderes als die Wiedererweckung des Zustandes des Schaffenden in den Genießenden; Aufnehmen der Kunst ist ein Nachvollzug des Schaffens. Nietzsche sagt in dieser Hinsicht ganz unzweideutig: »— die Wirkung der Kunstwerke ist die Erregung des kunst-schaffenden Zustands, des Rausches« (WzM n. 821; XVI, 247).
Nietzsche teilt diese Auffassung mit einer weithin herrschenden Meinung der Ästhetik, und wir verstehen von hier aus, warum er folgerichtig dann fordert, die Ästhetik müsse eigentlich eine solche des Schaffenden, des Künstlers sein. Das Aufnehmen der Werke ist nur eine Abart und ein Ableger des Schaffens, und daher gilt vom Aufnehmen der Kunst in genauer, aber abgeleiteter Entsprechung das, was vom Schaffen gesagt wurde. Der Genuß am Werk besteht darin, daß er den Zustand des schaffenden Künstlers mitteilt (XIV, 136). Weil aber Nietzsche das Wesen des Schaffens nicht eigentlich aus dem Wesen des zu Schaffenden, des Werkes entfaltet, sondern aus dem Zustand des ästhetischen Verhaltens im allgemeinen, deshalb kommt nicht nur das Hervorbringen des Werkes nicht zu einer hinreichend bestimmten Auslegung, etwa im Unterschied zum handwerklichen Hervorbringen des Gebrauchszeuges, sondern es bleibt auch in der Abhebung gegen das Schaffen das aufnehmende Verhalten unbestimmt. Es ist aber wohl einer der verhängnisvollsten Irrtümer der Ästhetik, zu meinen, das Aufnehmen der Werke sei eine Art Nachvollzug des Schaffens. Das ist so wenig wahr, daß sogar der Bezug des Künstlers zum Werk als dem geschaffenen nicht mehr der des Schaffenden