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§ 21. Erfassen ah Hervor-bringung des Wesens

der Wesensaussage zu messen und zu finden, daß sie ihnen entspricht, daß Wahrheit Richtigkeit des Satzes ist — wie finden wir denn jene richtigen Sätze, die als Belege für die Rechtmäßigkeit der Wesensbestimmung dienen sollen? Doch nur so, daß wir sie von falschen Sätzen ausscheiden, und dieses können wir nur, wenn wir schon wissen, was wahre Sätze sind, und d. h., worin ihre Wahrheit besteht. Jedesmal, wenn wir versuchen, eine Wesensbestimmung durch einzelne oder auch alle wirklichen und möglichen Tatsachen zu belegen, ergibt sich das Merkwürdige, daß wir die Rechtmäßigkeit der Wesensbestimmung schon voraussetzen, ja voraussetzen müssen, um überhaupt die Tatsachen aufgreifen und vorbringen zu können, die zum Beleg dienen sollen.


§ 21. Erfassen als Hervor-bringung des Wesens.

Erster Hinweis


Demnach hat es mit der Begründung der Wesenssätze eine eigene Bewandtnis und Schwierigkeit. Die Erfassung des Wesens und sonach die Begründung der Wesenssetzung ist anderer Art als die Erkenntnis einzelner Tatsachen und Tatsachenzusammenhänge und entsprechend anders als die Begründung solcher Tatsachenerkenntnis. Um noch klarer zu sehen, überlegen wir einen weiteren Fall.

Wie soll denn z. Β. das Wesen »Tisch«, was ein Tisch ist, bestimmt und überhaupt angesetzt werden, wenn nicht zuvor mindestens ein einzelner wirklicher Tisch angetroffen wird, an dem wir — wie man sagt, auf dem Wege der »Abstraktion« — das allgemeine Wesen Tisch herausziehen und ablesen, indem wir von den Einzelheiten des je besonderen Tisches »absehen«? Woher aber, so müssen wir dagegen fragen, jener einzelne Tisch - als Tisch -, wenn nicht bei seiner Verwirklichung schon und vor dieser, ja gerade für die Anfertigung jenes leitend war, was dann überhaupt ein Tisch sein soll? Muß nicht, damit auch


Martin Heidegger (GA 45) Grundfragen der Philosophie

GA 45