c) Das Staunen und Bestaunen
Von der Bewunderung ist zu scheiden das Staunen und Bestaunen. Hier waltet zwar auch wie in der Bewunderung das eigentümliche Zurücktreten vor dem Bestaunten, bis zu dem, wasman das Erschlagensein nennt. Aber das Zurücktreten vor dem Ungewöhnlichen stiehlt sich im Staunen nun nicht mehr wiedervor als jene im Grunde anmaßliche und sich gleichrückende Wertschätzung und Begönnerung, die alles Bewundern gutoder schlecht versteckt. Im Bewundern steckt immer noch jene Haltung, die sich mit dazugehörig weiß zu dem, was im Bewunderten vor sich geht. Zum Staunen gehört das entschiedene Zurückhalten der Stellungnahme. Das Ungewöhnliche ist jetzt nicht mehr nur das Andere, die erregende Abwechslung zum Gewöhnlichen, auch nicht nur das in seiner Ungewöhnlichkeit Anerkannte und dem Rang des Bewunderers Gleichgestellte. Das Staunen läßt vielmehr das Ungewöhnliche als das Außergewöhnliche hinaufwachsen in das, was das gewöhnliche Vermögen überwächst und den Anspruch auf eigene Rangbestimmung in sich trägt. Im Staunen waltet schon jene Haltung, die sich ausgeschlossen weiß von dem, was im Bestaunten dasteht. Aber auch hier noch ist das Staunen ein Antreffen des je bestimmten vereinzelten Bestaunlichen und das Überfallenwerden von diesem. Und so erfüllt auch dieses Staunen noch nichtdas, was wir mit dem Er-staunen meinen und was wir als die Grundstimmung begreifen wollen, die in den Anfang des denkerischen Denkens versetzt.
§ 38. Das Wesen des Erstaunens ah der in die Notwendigkeit des anfänglichen Denkens nötigenden Grundstimmung
Anders, wesentlich anders gegenüber allen Arten und Stufendes Sichverwundems, Bewundems und Staunens ist das, was wir in einem betonten Sinne das Erstaunen nennen und als das
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