und unentworfen auf den »Zeit«-charakter, wird alsbald je nur nach einer Hinsicht vernommen: als Entstehen und Vergehen, Änderlichkeit und »Werden«; als »Bleiben« und Dauern, was die Griechen als »Sein« im betonten Sinne verstehen, so zwar, daß zunächst (vgl. Parmenides) jegliches Änderliche als οὐκ ὄν, später (durch Platon) als μὴ ὄν, also doch auch als ὄν bestimmt wird. Sein und Werden verteilen sich auf zwei Reiche, zwischen denen ein χωρισμός besteht, d. h. sie gehören je an den durch diese Reiche bestimmten Ort und haben hier ihren Aufenthalt.
Schließlich tritt das »Sein« in den Gegensatz und Wettbewerb zum »Werden«, sofern dieses die Stelle des Seins beansprucht. Diese Gegensätzlichkeit und ihr Auseinandergehen aber geschieht auf dem nicht weiter beachteten Boden des »Wirklichen«, dessen Wirklichkeit auf das Sein Anspruch erhebt, da sie gegen das Unwirkliche und Nichtige steht, die aber zugleich den Werdecharakter für sich fordert, da sie kein erstarrtes »leb«-loses Vorhandenes sein möchte. Hegel vollzieht den ersten Schritt der Auslöschung (Aufhebung dieses Gegensatzes) zu Gunsten des » Werdens«, wobei aber dieses aus dem Übersinnlichen, aus der Idee als deren Selbstdarstellung begriffen wird. Nietzsche, der den gesamten Platonismus und somit auch den Hegelschen umkehrt, verlegt das Werden in das »Lebendige« als das »leibende« Chaos.
Diese umkehrende Auslöschung des Gegensatzes von Sein und Werden macht die eigentliche Vollendung aus. Denn jetzt ist kein Ausweg mehr, weder in die Zerstreuung noch in eine gemäßere Verschmelzung. Dies bekundet sich darin, daß das Werden den Vorrang vor dem Sein übernommen haben will, während doch die Vormacht des Werdens nur die äußerste Bestätigung der unerschütterten Macht des Seins vollbringt; denn die Auslegung des Seienden und seiner Seiendheit als Werden ist die Beständigung des Werdens zur unbedingten Anwesung. Das Werden selbst bringt sich, um seine Vormacht zu retten, in die Botmäßigkeit der Beständigung zur Anwesung. Dies aber bedeutet die anfängliche, obzwar unerkannt-ungegründete