mit »Kraft« benennt, bestimmt sich aber in Wahrheit aus der Gerechtigkeit.
Mit der so gerichteten Blickhaltung auf das Wesen der Macht als das Sichüberhöhen des Lebens selber in seine höchste Repräsentation besitzen wir die Vorbedingungen, um jetzt die zweite Stelle zu verstehen, an der Nietzsche über die Gerechtigkeit spricht.
Die Aufzeichnung ist mit der zuerst genannten fast gleichzeitig. Sie gehört zu den Überlegungen, die in die Zeit (1885) zwischen der Niederschrift des III. und IV. Teils von »Also sprach Zarathustra« fallen (vgl. XIV, n. 158, S. 80). Die Stelle lautet: »›Gerechtigkeit‹, als Funktion einer weit umherschauenden Macht, welche über die kleinen Perspektiven von Gut und Böse hinaussieht, also einen weiteren Horizont des Vorteils hat – die Absicht, Etwas zu erhalten, das mehr ist als diese oder jene Person«.
Wir beachten zuvor den Gleichklang bei der Bestimmungen. Zuerst hieß es: »Gerechtigkeit – höchster Repräsentant des Lebens selber«. Jetzt sagt Nietzsche: »Gerechtigkeit als Funktion einer weit umherschauenden Macht«. »Funktion« in der Bedeutung von fungieren will sagen: Vollzug, Ausführung; die Weise, wie die gemeinte Macht Macht ist und machtet. »Funktion« bedeutet hier nicht etwas von dieser Macht erst Abhängiges und einen Nachtrag zu ihr, sondern sie selbst in ihrem Machten. Welche Macht meint Nietzsche? Er spricht von »einer« Macht. Aber wiederum bedeutet das »eine« nicht bloß eine unter und neben anderen, sondern jene erst zu nennende Eine, die über alle anderen hinausrnachtet. Sie ist entsprechend der Rede vom »höchsten Repräsentanten« die eine höchste Macht. Diese Macht »schaut weit umher«. Sie ist daher alles andere, nur nicht eine irgendwohin versetzte blind drängende Kraft. Doch dieses Weitumherschauen meint auch kein bloßes, im Vorhandenen überall her und hin und herum schweifendes Gaffen. Das Weiturnherschauen ist das »Hinaussehen über die kleinen Perspektiven«. Es selbst ist, und es erst recht, ein perspektivisches