EINLEITUNG
DER INNERE ZUSAMMENHANG
ZWISCHEN GRUND - SEIN - ANFANG
§ 1. Erläuterung des Titels der Vorlesung »Grundbegriffe«
a) Grundbegriffe sind Grund-Begriffe
»Grundbegriffe« — wovon? Der Titel dieser Vorlesung sagt das nicht. Also bleibt unklar, was da begriffen werden soll. »Begriffe« nennt man Vorstellungen, in denen wir einen Gegenstand oder ganze Gegenstandsgebiete im allgemeinen vor uns bringen. »Grundbegriffe« sind dann allgemeinere Vorstellungen möglichst umfassender Gebiete. Solche Gebiete sind die Natur, die Geschichte, »der« Staat, »das« Recht, der Mensch oder das Tier oder was sonst immer. Im Titel der Vorlesung ist aber nicht die Rede von den Grundbegriffen »der« Natur, »der« Kunst und anderer Gebiete. Desgleichen gibt der Titel nicht an, wofür die »Grundbegriffe« dann solche Grundbegriffe sein sollen, ob für die kunsthistorische Forschung oder für die Rechtswissenschaft, oder für die Chemie, oder für die Maschinenbaulehre, oder für sonst ein »Fach« oder eine Betätigungsart des Menschen. Vielleicht aber meint der zusatzlose Titel »Grundbegriffe« gerade dies, daß es sich nicht um besondere Gebiete des Seienden handelt, auch nicht um die entsprechenden Wissenschaften, die je eines dieser Gebiete durchforschen.
Da nun freilich die Vorlesung unter der »Rubrik« »Philosophie« angezeigt ist, werden »natürlich« die Grundbegriffe »der Philosophie« gemeint sein. Wären diese gemeint, dann wäre dies auch gesagt worden. Statt dessen lautet der Titel doch nur: »Grundbegriffe«, und weder »die Grundbegriffe«, noch »die« Grundbegriffe der Philosophie.