der »Klarheit der Darstellung«. Deshalb könnte es auch sein, daß einmal die Deutschen, gesetzt, daß sie ihr Eigenes frei gebrauchen lernen und den Bedingungen für dies Lernen nicht ausweichen, in dem ihnen Fremden (dem »Feuer vom Himmel«) das Eigene der Griechen übertreffen, wenn sie offener geworden sind, so daß »dem offenen Blik offen der Leuchtende« (der Himmel) ist. (»Der Gang aufs Land«, IV, 112.) Es könnte sein, daß den Göttern ein »Gast-Haus« (IV, 314) und Stift gestiftet und gebaut wird, dem die Tempel der Griechen nicht mehr nachkommen.
Ob Hölderlin in dieser Bestimmung des geschichtlichen Wechselbezuges zwischen griechischer und deutscher Geschichtlichkeit das Anfängliche schon getroffen hat oder nicht, dürfen wir erst zu der Zeit fragen, wenn Hölderlins Wort einmal wahrhaft gehört ist und als die Dichtung, die sie ist, den ihr gemäßen Gehorsam erweckt und aus diesem Gehorsam die geprägte Weise des Hörens sich gestaltet hat. Bis zu dieser Zeit bleibt jedoch die Einsicht entscheidend, daß die geschichtliche Beziehung zwischen Griechentum und Deutschtum keine Angleichung und keinen Ausgleich duldet. Deshalb bleiben alle bloß »humanistischen« Anknüpfungen und Wiederbelebungen (» Renaissancen «) in den Randbezirken der Geschichtlichkeit hängen. Alles liegt vielmehr daran, daß wir erst das Wesen der Geschichte in seinem wahren Gesetz erfahren, und d. h., daß wir von der Not der Geschichtlichkeit getroffen werden.
Wenn aber die Geschichtlichkeit eines Menschentums im Heimischsein beruht und wenn das Heimischsein das Heimischwerden im Unheimischsein ist, und wenn solches Heimischsein nur dichtend bestimmt werden kann und dichterisch gesagt werden muß, dann ist Hölderlin der erste, der die deutsche Not des Unheimischseins dichterisch erfährt, und d. h. dichtend sagt. Deshalb kommt von Hölderlin zuerst und von ihm allein das Wort, in dem das Gesetz des Unheimischseins und Heimischwerdens ausgesprochen wird; und zwar wird dieses Gesetz dichterisch in mehrfacher Gestalt ausgesprochen.