von der Enthehlung und Unverborgenheit her erfahren, eine Verbergung vollbringt. Sofern jedoch die Verstellung nicht nur »etwas anderes« davorstellt, nämlich vor das Dar-zustellende, sondern etwas anders erscheinen läßt, als es »in Wahrheit« ist, enthüllt auch die Verstellung und ist so eine Art des Entbergens. Wäre das ψεϋδος überhaupt ohne diesen Grundzug des Verhehlens und Enthehlens und somit des Verbergens. dann könnte das ψεϋδος niemals als das Gegenwesen zur ἀλήθεια, Unverborgenheit, aufkommen. »Das Falsche« im Sinne der Griechen hat den Grundzug der Verbergung. Damit wir die anfängliche griechische Erfahrung des ψεϋδος unverwechselbar im Blick behalten können, mag es gut sein, darüber ins Klare zu kommen, wie außerhalb des Griechentums und dann nach dessen geschichtlicher Zeit, aber auch hier überall noch im Schatten seines Lichtes, das Wesen des Falschen umgrenzt wird.
Das Wort »falsch« ist ein undeutsches Wort und kommt vom römischen falsum, das als participium zu fallere gehört; desselben Stammes ist das deutsche Wort »fallen«, zu-Fall-bringen, und das griechische σφάλλω. Wenn wir dieses griechische Wort mit »täuschen« übersetzen, dürfen wir nicht vergessen, daß das griechisch verstandene »täuschen« sich von ψεῦδος her, vom Ver-stellen und Davor-stellen, vom Verhehlen aus bestimmt. Griechisch gedacht nennt σφάλλω, »ich täusche«, eine Wesensfolge des ψεῦδος. Römisch gedacht ist das fallere als Zu-Fall-bringen der Wesensgrund des ψεῦδος. Worin gründet der Vorrang des fallere bei der römischen Prägung des Gegenwesens zur Wahrheit? Darin, daß das römische Grundverhältnis zum Seienden überhaupt durch das Walten des Imperium verwaltet wird. Imperium besagt im-parare, einrichten, die Vor-kehrung treffen; das prae-cipere, etwas im voraus-besetzen, und durch die Besetzung darüber gebieten und so das Besetzte als Gebiet haben. Imperium ist das Gebot, der Befehl. In demselben Wesensbereich des Imperialen, des Gebothaften und Bot-mäßigen, entspringt das römische Recht, ius — iubeo,