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Wissenschaft und Universitätsreform

Lebensbezüge aber erneuern sich nur im Rückgang in die echten Ursprünge des Geistes, sie bedürfen als historische Phänomene der Ruhe und Sicherheit genetischen Sichverfestigens, mit anderen Worten: der inneren Wahrhaftigkeit wertvollen, sich aufbauenden Lebens. Nur Leben, nicht das Gelärm überhasteter Kulturprogramme, macht »Epoche«. So hemmend wie der »tätige Geist«, schreibgewandter Jünglinge, so verfälschend wirkt der allenthalben in den Einzelwissenschaften — von der Biologie bis zur Literatur- und Kunstgeschichte - gepflegte Versuch, diesen Wissenschaften durch die phraseologische Grammatik einer verderbten Philosophie »weltanschaulich« aufzuhelfen.

Aber wie den religiösen Menschen eine große Scheu schweigen läßt von seinem letzten Geheimnis, wie der echte Künstler nur lebt, indem er bildet und nicht redet und alles Kunstgeschwätz haßt, so wirkt der wissenschaftliche Mensch nur durch die Lebendigkeit echter Forschung.

Die Erweckung und Erhöhung des Lebenszusammenhangs des wissenschaftlichen Bewußtseins ist nicht Gegenstand theoretischer Darlegung, sondern vorbildlichen Vorlebens — nicht Gegenstand praktischer Regelgebung, sondern Wirkung ursprünglich motivierten persönlich-unpersönlichen Seins. Nur so bauen sich auf Lebenstypus und Lebenswelt der Wissenschaft. Innerhalb dieser bilden sich aus: Wissenschaft als genuine, archontische Lebensform (d. i. der Typus des in den reinen Sachgehalten und Ursprüngen seiner Problematik absolut lebenden Forschers) und Wissenschaft als mitherrschendes habituelles Element in nichtwissenschaftlichen Lebenswelten (Typus des wissenschaftlich gebildeten praktischen Berufsmenschen, in dessen Leben Wissenschaft eine eigene, unverlierbare Bedeutsamkeit beibehält). Zwei Ausformungen des wissenschaftlichen Bewußtseins, die sich nur echt realisieren und unverfälscht erfüllen, wo sie entwuchsen einer jeweiligen inneren Berufung. »Mensch, werde wesentlich!« (Angelus Silesius) — »Wer es fassen kann, der fasse es.« (Matth. 19,12)


Martin Heidegger (GA 56/57) Zur Bestimmung der Philosophie

GA 56-57