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Zurückgreifen und Wiederholung der Interpretation

Gegen, bzw. (fonnal) Wo-gegen als ein faktisch Eigentliches des Lebens ist aber nur etwas auszumachen, sofern es phänomenologisch ernst genommen wird, die ruinante Gegenbewegtheit und das Wogegen auf ihren vollzugsmäßigen faktischen Zugangswegen anzutreffen; was nur möglich ist, wenn faktische Zugänglichkeiten, d. h. Bewegtheiten in der Faktizität, zur interpretativen Aneignung gekommen sind, wenn die Faktizität im Hinblick auf die Erfassung und Bewährungsmöglichkeit der besagten Voraussetzung zum mindesten so weit genügend explizit ist.2

Inwiefern die Ruinanz als eine kategoriale Grundbestimmtheit der Faktizität angesprochen werden kann, muß sich aus deren Interpretation ergeben.



A. Zurückgreifen und Wiederholung der Interpretation


Auf der jetzt erreichten Stufe der Interpretation ist es aber schon möglich, den kategorialen, d. h. ausdrückenden Charakter durch die bisherigen Explikationen des Sorgens zu verfolgen. Zunächst, wie die Ruinanz den Bewegtheitscharakter von Reluzenz und Praestruktion sowohl je für sich und in sich selbst als auch in Bezug zueinander kategorial bestimmt.

Dieses Rückwärtsverfolgen der» Wirkungskraft« einer Interpretation (es gilt auch schon vom Obigen!) ist aber nicht eine bloß nachträgliche und ins Belieben gestellte Bewährung, sondern ist etwas, was zu ihrem eigenen faktischen Vollzugssinn gehört. Die Interpretation ist nur dann voll zugeeignet, wenn mit ihrem Vollzug verstanden wird, daß sie selbst im Sinne ihres eigenen Fortgangs zurückgreifend das »Zurückgelegte« interpretativ in die jeweils erreichte Interpretationsstufe ein-bildet; eine Ein-bildung in dem Sinne, daß sie gerade bewirkt,


2 Hier wurde der erste Teil der »Voraussetzung«, Anhang I, S. 157-161, in die Vorlesung eingeschoben.


Martin Heidegger (GA 61) Phänomenologische Interpretationen zu Aristoteles

GA 61