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143. Das Seyn..

Das Er-eignis und seine Erfügung in der Abgründigkeit des Zeit-Raumes ist das Netz, in das der letzte Gott sich selbst hängt, um es zu zerreißen und in seiner Einzigkeit enden zu lassen, gottlich und seltsam und das Fremdeste in allem Seienden»

Das plötzliche Verlöschen des großen Feuers, das zurückläßt, was weder Tag noch Nacht, was keiner faßt und worin der zu Ende gegangene Mensch sich noch umtreibt, um nur noch am Gemächte seiner Machenschaften sich zu betäuben, vorgebend, es sei für die Ewigkeit gemacht, vielleicht für jenes Und-so-weiter, das weder Tag noch Nacht ist.


143. Das Seyn


als Er-eignis. Die Er-eignung bestimmt den Menschen zum Eigentum des Seyns.

Also ist das Seyn doch noch das Andere gegenüber dem Ereignis? Nein, denn Eigentum ist Zugehörigkeit in die Er-eignung und diese selbst das Seyn.

Freilich darf das Ereignis nie unmittelbar gegenständlich vorgestellt werden. Die Ereignung ist der Gegenschwung zwischen dem Menschen und den Göttern, aber eben dieses Zwischen selbst und seine Wesung, die durch Da-sein in diesem gegründet wird.

Der Gott ist weder »seiend« noch »unseiend«, auch nicht gleichzusetzen mit dem Seyn, sondern das Seyn west zeit-räumlich als jenes »Zwischen«, das nie im Gott gegründet sein kann, aber auch nicht im Menschen als vorhandenem und lebendem, sondern im Da-sein.

Das Seyn und die Wesung seiner Wahrheit ist des Menschen, sofern er inständhch wird als Da-sein. Aber dies sagt zugleich: das Seyn west nicht von Gnaden des Menschen, dessen, daß dieser nur vorkommt.

GA 65