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V. Die Gründung

Es eröffnet sich die Geworfenheit des Sichwerfens und des Werfers abgründlich; ganz anders als in jeder Endlichkeit des sogenannten vorhandenen Geschaffenen und des Erzeugens des Demiurgen.


182. Der Seynsentwurf.
Der Entwurf als geworfener


Gemeint immer nur der Entwurf der Wahrheit des Seyns. Der Werfer selbst, das Da-sein, ist geworfen, er-eignet durch das Seyn.

Die Geworfenheit geschieht und bezeugt sich zumal in der Not der Seinsverlassenheit und in der Notwendigkeit der Entscheidung.

Indem der Werfer entwirft, die Offenheit eröffnet, enthüllt sich durch die Eröffnung, daB er selbst der Geworfene ist und nichts leistet, als den Gegenschwung im Seyn aufzufangen, d. h. in diesen und somit in das Ereignis einzurücken und so erst er selbst, nämlich der Wahrer des geworfenen Entwurfs, zu werden.


183. Der Entwurf auf das Seyn


einzigartig, so freilich, daß der Werfer des Entwurfs sich wesenhaft loswirft in das Offene der entwerfenden Eröffnung, um in diesem Offenen als Grund und Abgrund erst er selbst zu werden.

Die Einrückung in die Offenheit, das klingt zwar mißverständlich, als stünde diese bereit, wo doch die Offenheit erst und nur mit der Verrückung geschieht.

Vor dieser das Weg-sein und dieses sogar ständig. Das Weg-sein als Verleugnung der Ausgesetztheit in die Wahrheit des Seyns.


Martin Heidegger (GA 65) Beiträge zur Philosophie (Vom Ereignis)