um wiederum fraglich zu machen, ob eine Berufung auf solches Wissen und Meinen standhält.
Wo taumeln wir denn, wenn wir uns lossagen vom Schein und dem Gemeinen?
Wie, wenn wir dennoch in die Nähe des Ereignisses kämen, das verdunkelt sein mag in seinem Wesen, aber doch noch dieses zeigt, daß ein Zwischen zwischen uns und dem Seyn west und daß dieses Zwischen selbst zur Wesung des Seyns gehört.
237. Der Glaube und die Wahrheit
Gemeint ist hier nicht die besondere Form der Zugehörigkeit zu einem »Bekenntnis«, sondern das Wesen des Glaubens, begriffen aus dem Wesen der Wahrheit.
Glauben: das Für-wahr-halten. In dieser Bedeutung meint es die Aneignung des »Wahren«, gleichviel, wie dieses gegeben und übernehmbar ist. In dieser weiten Bedeutung: Zustimmung.
Das Für-wahr-halten wird sich wandeln je nach dem Wahren (und vollends und zuerst nach der Wahrheit und ihrem Wesen).
Glauben meint aber, zumal in der offenen oder stillschweigenden Gegenstellung zum Wissen, das Für-wahr-halten dessen, was sich dem Wissen im Sinne der erklärenden Einsichtnahme entzieht (schon: eine Nachricht »glauben«, deren »Wahrheit« nicht nachgeprüft werden kann, aber verbürgt durch die Mitteilenden und Zeugen). Auch hier wird deutlich: dieses Glauben hängt in seiner Wesentlichkeit ab von der jeweils dagegen gestellten Weise des Wissens.
Glauben: Für-wahr-halten dessen, was schlechthin jedem Wissen entzogen ist. Aber was heißt hier Wissen? Welches ist das eigentliche Wissen? Jenes, das das Wesen der Wahrheit weiß und demzufolge in der Kehre aus diesem Wesen selbst erst bestimmt.