Nie gehört eines dem Seyn; selbst angangbar ist es nicht von Seiendem als einem solchen.
Und wo Seiendes sich zu öffnen scheint dem Seienden wie im Tier, da bleibt alles überzogen von dem nur Umgebenden, das so heißt, weil es nichts zu geben vermag solchem, das nie nehmen und entbehren kann; denn solche Habe west nur in der Lichtung des Seins, die dem Seienden das Offene schenkt.
Nur dem Menschen eignet die Zugehörigkeit zum Seyn, weil er von ihm er eignet und es (das Seyn) selbst das Er-eignis ist und »nur« dieses.
Und deshalb die lange Ent-eignung, deshalb der stets einfallende Schein des Seyns als die Leere der Seiendheit, herabgesetzt zum Nachtrag des bloßen Vorstellens von Gegenständen.
54. Die Wesensflucht des Menschen
(Leib — Geist — Seele)
Selbstheit nicht Rückbezogenheit auf sich — Ichheit oder Wirheit.
Selbstheit — Inständigkeit in der Wahrheit des Seyns. »Bezug« zum Sein. Jede Rede vom Bezug zum Seyn ist irrig, sobald und sofern da dergleichen wie ein Gegenständliches, Weggestelltes gemeint ist.
Wesensflucht. Woher wir das Wesen des Menschen wissen? und wissen können? Und worin wir die Wesenheit des Wesens sehen und setzen. Weder Erhaltung noch Erhöhung noch Überwindung »des« (bisherigen) Menschen, sondern erst einmal Wissen seines Wesens und die Geschichte der Wesensfolgen; der Mensch als Tier, deshalb Leib — Seele — Geist, Geist nur Folge und Aufstockung der Tierheit.
Vieles wohl, was als wirklich erfahren und geschätzt überliefert wird, bewegt sich im Raum, den die Wesensflucht durchmißt.
Das Seyn nur vom Da-sein. Wie aber dennoch bisher? Inwie-