Wahrheit des Seienden hat den Charakter der Gewißheit. In ihr versammelt sich das sich vorstellende Vorstellen der Gegenstände auf sich zu. Dieses Vorstellen des Subjekts ist Wissen als Ge- wissen (conscientia, conscience).
Zur Subjektivität gehört als erste Wesensbestimmung, daß das vorstellende Subjekt seiner selbst und d.h. stets seines Vor-gestellten als eines solchen sich versichert. Gemäß solcher Versicherung hat die Wahrheit des Seienden als die Gewißheit den Charakter der Sicherheit (certitudo). Das Sich-selbst-wissen, worin die Gewißheit als solche ist, bleibt seinerseits eine Abart des bisherigen Wesens der Wahrheit, nämlich der Richtigkeit (rectitudo) des Vorstellens. Aber das Richtige besteht jetzt nicht mehr in der Angleichung an ein in seiner Anwesenheit ungedachtes Anwesendes. Die Richtigkeit besteht jetzt in der Einrichtung alles Vorzustellenden auf das Richtmaß, das im Wissensanspruch der vorstellenden res cogitans sive mens gesetzt ist. Dieser Anspruch geht auf die Sicherheit, die darin beruht, daß alles Vorzustellende und das Vorstellen in die Klarheit und Deutlichkeit der mathematischen Idea zusammengetrieben und dort versammelt werden. Das ens ist das ens co-agitatum perceptionis. Das Vorstellen ist jetzt richtig, wenn es diesem Anspruch auf Sicherheit gerecht wird. Dergestalt als richtig ausgewiesen, ist es als recht gefertigt und verfügbar, gerecht-fertigt. Die Wahrheit des Seienden im Sinne der Selbst-Gewißheit der Subjektivität ist als die Sicherheit (certitudo) im Grunde das Recht-fertigen des Vorstellens und seines Vorgestellten vor der ihm eigenen Helle. Die Rechtfertigung (iustificatio) ist der Vollzug der iustitia und so die Gerechtigkeit selbst. Indem das Subjekt je und je Subjekt ist, vergewissert es sich seiner Sicherung. Es rechtfertigt sich vor dem von ihm selbst gesetzten Anspruch auf Gerechtigkeit.
Im Beginn der Neuzeit ist die Frage erwacht, wie der Mensch im Ganzen des Seienden und d.h. vor dem seiendsten Grund alles Seienden (Gott) der Beständigkeit seiner selbst, d.h. seines Heils, gewiß werden und sein kann. Diese Frage der Heilsgewißheit ist die Frage der Rechtfertigung, d.h. der Gerechtigkeit (iustitia).