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Anhang: Ergänzungen

Ergänzung 9 (zu S.102)


Einheit und monas. Die Bestimmung des ens als unum, im Sinne der scholastischen Transzendentien ( omne ens est unum; ens et unum convertuntur) und die Auslegung des ens qua substantia als monas.

Zu unterscheiden: die beiden Fragestellungen überhaupt ens = res -aliquid (modus generalis entis). Substantia, scholastisch als modus specialis entis: specialis, d. h. auf bestimmte Sachhaltigkeit bezogen; das Seiende eines je bestimmten Bereiches.

Aber auch davon abgesehen: Leibniz nimmt überhaupt nicht die formale »Einheit« (Das Eine und das Andere) zum Leitfaden, sondern die »Einheit« im Sinne der ouaia, d. h. Anwesenheit und zwar als Vorgestelltheil in der perceptio.

Die Einheit in der präsentliehen Bestimmung. Gesammeltheil und zwar des sammelnden: das Mannigfaltige. Totum -simul praesens.



Ergänzung 10 (zu S. 105)


Das vorige Mal Auslegung von § 30 der Monadologie mitten heraus. Warum? Was kommt darin zur Sprache?

1. Wissen der Seiendheit des Seienden, ens verum. Veritates necessariae, jene die notwendigjede veritas als veritas bestimmen, deren Wesen ausmachen. Verum esse, aber das eigentliche esse als ens. Kenntnis dieser veritates necessariae = Kenntnis der Seiend/zeit als solcher. Veritas = identitas = entitas entis.

2. auf dessen Grund Zugänglichkeit des Seienden als solchen solcher Art.

3. Dieses Wissen (der principia) selbst zu diesem Seienden gehörig, ap-perceptio. Keine Zugabe und kein bloßes darüber her, sondern ursprünglich Monadität. Dieses Vorwissen der »Principien« und Kants Begriff des Transzendentalen.


Martin Heidegger (GA 88) Seminare (Übungen) 1937-38 und 1941-42

GA 88